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Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen

Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.

Kurztext

  • Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
  • Hegeplan für den Fischbestand sowie für die Gewässerfauna und -flora
  • Gemeinsame Hegepläne unter Inhabern benachbarter Fischereirechte möglich
  • Zuständig: obere Fischereibehörde

 

Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)

 

  • Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
    • Fischereiaufwand
    • Fänge
    • Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen

  • Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
  • Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
  • Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
  • Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.

Voraussetzungen

  • Ausübung der Fischereirechte
  • Offenes Gewässer

 

  • Antragsformular
  • Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts

 

Ansprechpartner

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel: +49 4347 704-0   |   Fax: +49 4347 704-116
E-Mail: Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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