Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.
Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.
Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Jugendämter der Städte in Schleswig-Holstein
Jugendämter der Kreise in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Abt. VIII 3: Kinder, Jugend, Familie - Landesjugendamt -
  
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  Schleswiger Straße 18
    
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      Tel:
      +49 4351 7576-40  
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      Fax:
      +49 4331 202-7316
  
  
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      jsd.eckernfoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Postanschrift:
      
       Schleswiger Straße 18
        
      24340 
       Eckernförde 
    
Öffnungszeiten:
      Mo 8.00-12.00 Uhr; 
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; 
Mi 7.15-12.00 Uhr; 
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; 
Fr 8.00-12.00 Uhr		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Jugend- und Sozialdienst Nortorf
  
  Industriestraße 6
    
  24589 Nortorf
  
      Tel:
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      +49 4331 202-7318
  
  
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      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
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       Industriestraße 6
        
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Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
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Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
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      jsd.rendsburg[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
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      Mo 8.00-12.00 Uhr; 
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; 
Mi 7.15-12.00 Uhr; 
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; 
Fr 8.00-12.00 Uhr		  
    
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