Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
Sie haben im Ausland geheiratet und mindestens einer von Ihnen beiden hat die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann können Sie die Eheschließung in einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und mindestens einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, können Sie die Eheschließung in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Antragsberechtigt sind:
Kurztext
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Vom Einzelfall abhängig.
Die Gebühren richten sich nach den Vorgaben der Bundesländer.
Ansprechpartner
Standesamt I Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin, Stadt
Tel:
+49 30 90269-5000
|
Fax:
+49 30 90269-5245
E-Mail:
post.standesamt1[at]labo.berlin.de
Web:
www.berlin.de/labo/buergerdienste/standesamt-i-in-berlin/
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
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