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Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragen

Um eine Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft zu gründen, müssen Sie die Anerkennung durch die zuständige Steuerberaterkammer beantragen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Für die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft müssen Sie nachweisen, dass die Gesellschaft die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Mit Anerkennung wird Ihre Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft gleichzeitig Mitglied der regional zuständigen Steuerberaterkammer. Diese Mitgliedschaft ist in Deutschland verpflichtend.

Für das Unternehmen sind folgende Rechtsformen möglich.

  • Gesellschaften nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften,
  • Europäische Gesellschaften und
  • Gesellschaften, die zulässig sind nach dem Recht
    • eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder
    • eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.

Kurztext

  • Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft beantragungspflichtig
  • nur bestimmte Gesellschaftsformen zulässig
  • Qualifikation als Steuerberater mindestens einer Person der Geschäftsführung oder Partner notwendig
  • Antragsformular der zuständigen Steuerberatungskammer nutzen

 

An die zuständige Steuerberaterkammer.

 

Den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatergesellschaft können Sie je nach Steuerberaterkammer online oder schriftlich stellen. Wenn Sie den Antrag stellen wollen:

  • Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen Ihrem Antrag hinzu;
  • senden Sie den Antrag inklusive der erforderlichen Unterlagen und Nachweise an die zuständige Steuerberaterkammer.
  • Die Kammer prüft Ihre Unterlagen und den Antrag.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Anerkennungsurkunde und einen Eintrag in das Berufsregister der Kammer.
  • Wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, dürfen Sie die Bezeichnung „Steuerberatungsgesellschaft“ in Ihrem Unternehmensnamen führen.

Sie können ab sofort Ihre Geschäftstätigkeit als Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft aufnehmen.

Voraussetzungen

  • Gesellschaftsform nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften, nach dem Recht eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder nach dem Recht eines Staats, der über ein Abkommen mit dem Europäischen Wirtschaftsraum verfügt.
  • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss die Qualifikation als Steuerberaterin oder Steuerberater besitzen.
  • Mindestens ein Mitglied der Geschäftsführung oder eines Partners muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Berufsausübungsgesellschaft / Steuerberatungsgesellschaft oder im Nahbereich haben.

 

  • Antragsformular der zuständigen Steuerberaterkammer
  • Gesellschaftsvertrag oder Satzung oder eine öffentlich beglaubigte Kopie dessen
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis über Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
  • Liste der Gesellschafter
  • Nachweis über die Zahlung der Anerkennungsgebühr

 

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
Tel: +49 431 5 70 49-0   |   Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail: info[at]stbk-sh.de
Web: www.stbk-sh.de

Postanschrift:

24040 Kiel


Öffnungszeiten:

Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr


Allgemeine Hinweise

Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare

Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.

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Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
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