Einrichtung einer rechtlichen Betreuung
Sofern eine Person aus Krankheits- oder Altersgründen eine Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann, kann ihr vom zuständigen Gericht ein rechtlicher Betreuer bestellt werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Einer Person, die ihre rechtlichen Angelegenheiten aus Krankheits- oder Altersgründen nicht mehr selbst regeln kann, kann das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite stellen. Im Vordergrund stehen die Wünsche und das persönliche Wohlergehen des hilfsbedürftigen Menschen. Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie erforderlich ist. Solange ein Mensch hierzu in der Lage ist, bestimmt er selbst darüber, ob, in welchem Umfang und von wem er betreut werden möchte oder nicht. Betreuerinnen und Betreuer können je nach Umfang der erforderlichen Betreuung ehrenamtlich oder beruflich tätig sein.
Das gesetzliche Leitbild sieht in erster Linie ehrenamtliche rechtliche Betreuungen vor. Das bedeutet, dass Verwandte oder Bekannte der hilfsbedürftigen Person oder engagierte Bürgerinnen oder Bürger die Rolle der Betreuerin oder des Betreuers übernehmen. Sie erhalten dafür keine Vergütung. Es wird ihnen aber eine pauschale Aufwandsentschädigung gezahlt. Rechtliche Betreuerinnen und Betreuer werden für bestimmte Aufgabenbereiche bestellt. Häufig sind dies beispielsweise Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten oder die Vertretung vor Ämtern und Behörden. Betreuerinnen und Betreuer besprechen mit der betroffenen Person die zu regelnden Dinge und erfragen die Wünsche der Person. Sie sind aber nicht dafür zuständig, für zu betreuende Menschen einzukaufen, Fahrdienste zu übernehmen oder Pflege zu leisten. Vielmehr sorgen sie dafür, dass diese Dinge und gleichzeitig auch wichtige behördliche Angelegenheiten geregelt, Anträge gestellt und Entscheidungen getroffen werden.
Als ehrenamtliche Betreuerin oder ehrenamtlicher Betreuer haben Sie bestimmte Aufgaben und Pflichten. Sie müssen persönlich geeignet sein und bei Ihrer Tätigkeit die Wünsche und Interessen der hilfsbedürftige Person berücksichtigen. Auch müssen Sie dem Betreuungsgericht in bestimmten Abständen über Ihre Tätigkeit für die hilfsbedürftige Person berichten.
Das zuständige Betreuungsgericht finden Sie beim Amtsgericht am Wohnsitz der hilfsbedürftigen Person.
Anregungen zur Einrichtung einer rechtlichen Betreuung können jederzeit formlos bei den Betreuungsgerichten an den Amtsgerichten erfolgen.
Anregung zur Einrichtung einer Betreuung
- Aufnahme als europäische Rechtsanwältin oder europäischer Rechtsanwalt in eine Rechtsanwaltskammer beantragen
- Baustatik: Prüfingenieurin / Prüfingenieur - Anerkennung
- Ladenöffnungszeiten
- Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
- Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
Ansprechpartner
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Tel:
+49 431 604-0
|
Fax:
+49 431 604-2850
E-Mail:
verwaltung[at]ag-kiel.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html
Allgemeine Hinweise
Zur Verwendung der Vordrucke und Formulare
Um die Bearbeitung Ihrer Anliegen zu beschleunigen und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bieten wir auf den nachfolgenden Seiten eine Vielzahl unterschiedlichster Vordrucke bzw. Formulare als Pdf-Datei zum Download an. Sofern Sie bisher noch keinen Acrobat Reader installiert haben, können Sie diesen unter www.adobe.de kostenlos downloaden.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen und insbesondere auch im Hinblick auf den Datenschutz und die Datensicherheit ist es derzeit leider noch nicht möglich, diese Vordrucke nach dem Ausfüllen auch auf elekronischem Wege per E-Mail an das Amt zurückzusenden. Entsprechende Eingänge werden unbearbeitet gelöscht!!!
Insofern ist es in den meisten Fällen auch weiterhin erforderlich, dass Sie persönlich im Amt erscheinen oder zumindest den entsprechenden Vordruck mit Originalunterschift an das Amt zurücksenden.
Zu Ihrem Ansprechpartner kommen Sie hier.
Daneben sind viele Verwaltungshandlungen gebührenpflichtig, wobei die entsprechenden Gebühren teilweise schon im Voraus zu zahlen sind. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes informieren Sie hierzu gern.