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Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen

Wenn Sie bei Baumaßnahmen oder Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum nutzen möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde beantragen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Für jede Maßnahme, bei der Sie den öffentlichen Verkehrsraum nutzen und einschränken, müssen Sie eine Erlaubnis bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde einholen.

Zu solchen Maßnahmen gehören:

  • Straßenbaumaßnahmen
  • das Aufstellen von Gerüsten oder das Lagern von Baumaterialien
  • Umzüge
  • Veranstaltungen

Sie dürfen mit den Maßnahmen erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Sie sind dafür zuständig, die Öffentlichkeit über die Maßnahmen zu informieren.

Mit der Erlaubnis legt die zuständige Behörde in einer verkehrsrechtlichen Anordnung Folgendes fest:

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen
  • ob und wie Sie den Verkehr beschränken, leiten und regeln müssen
  • wie Sie eventuelle Umleitungsstrecken kennzeichnen müssen

Die Anordnung sorgt für die Sicherheit der Arbeitenden und Verkehrsteilnehmenden. Außerdem stellt sie sicher, dass der Verkehr nicht mehr als nötig beeinträchtigt wird.

Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung für:

  • die vollständige oder teilweise Sperrung einer Fahrbahn sowie für
  • Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.

Wenn Sie eine Verkehrsraumeinschränkung für eine Arbeitsstelle beantragen, müssen Sie eine Bauleiterin beziehungsweise ein Bauleiter benennen.

Wenn die Maßnahme länger dauert als der beantragte Zeitraum, müssen Sie vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme beantragen.

Bei einer Havarie mit erforderlicher Notmaßnahme wenden Sie sich direkt an die zuständige Polizeidienststelle.

Kurztext

  • Erlaubnis der Verkehrsraumeinschränkung nötig für Maßnahmen, die den öffentliche Verkehrsraum nutzen oder einschränken, z. B.:
    • Straßenbaumaßnahmen
    • Aufstellen von Gerüsten, Lagern von Baumaterialien
    • Umzüge
    • Veranstaltungen

  • Beantragung der Verkehrsraumeinschränkung bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde
  • Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung beinhaltet verkehrsrechtliche Anordnung mit Auflagen und Bedingungen
  • bei Havarie (Notmaßnahme) direkt an zuständige Polizeistelle wenden

 

Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreis oder Bundesverwaltung (Straßenbaubehörde).


Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bau- oder Ordnungsamt) in Verbindung zu setzen.

 

Sie können die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung per Post oder E-Mail beantragen.

  • Informieren Sie sich auf der Internetseite der für Sie zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Falls ein Formular vorhanden ist:
    • Laden Sie es herunter.
    • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es.
    • Reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.

  • Falls kein Formular vorhanden ist:
    • Verfassen Sie einen formlosen Antrag und unterschreiben sie ihn.
    • Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post oder E-Mail ein.

  • Die zuständigen Behörden prüfen Ihren Antrag und beziehen gegebenenfalls weitere Stellen mit ein.
  • Nach der Prüfung des Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder Ablehnungsbescheid. Der Genehmigungsbescheid enthält für Sie die verkehrsrechtliche Anordnung.
  • Sie können nun die Maßnahme im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung durchführen.
  • Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
  • Sie zahlen die Gebühr.

Voraussetzungen

  • Sie können ein berechtigtes Interesse nachweisen.
  • Sie schränken die Sicherheit des Verkehrs nicht ein und beeinträchtigen den Verkehr nicht unverhältnismäßig.
  • Sie schränken den Gemeingebrauch, das heißt die öffentliche Nutzung, nicht unverhältnismäßig ein.
  • Bei Verkehrsraumeinschränkung durch eine Arbeitsstelle: Sie besitzen als verantwortliche Person für eine verkehrsrechtliche Anordnung das Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS).

 

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Antrag für die Erlaubnis zur Verkehrsraumeinschränkung
  • maßstabsgerechter Lageplan
  • gegebenenfalls: Zertifikat „Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen“ (MVAS)
  • optional:
    • Verkehrszeichenplan
    • Umleitungsplan
    • Erläuterung zum Bauvorhaben/Ablauf
    • Signallage/Signalzeichenplan

 

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Gebührennummer 261, Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Herr Jöhnk Icon Vcard

Abteilungsleiter
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-101   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 11  


Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340 409-000   |   Fax: +49 4340 409-329
E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)

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Tel: +49 4340 409-103  
E-Mail: u.kasper[at]amt-achterwehr.de


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