Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das in der EU oder im EWR bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.  Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.
Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
 
Kurztext
Regionale Hinweise
Im Kreis Rendsburg-Eckernförde wird das Fahrzeug im zugelassenen oder im stillgelegten Zustand mit Beibehlatung des RD-Kennzeichen umgeschrieben.
Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat beantragen
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist i.d.R.
 bei natürlichen Personen die Behörde des Wohnorts des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
 bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle.
Regionale Hinweise
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Die Gebühr wird entsprechend der der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Ihre Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Auskünfte erteilt im Einzelfall die örtlich zuständige Zulassungsbehörde
Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
gegebenenfalls weitere Unterlagen, z.B.:
Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
 
 Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
- Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für begleitetes Fahren ab 17 Jahre erhalten
 - Fahrerlaubnis für die Klasse B beantragen
 - Internationalen Führerschein beantragen
 - Neuen Führerschein wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen
 - Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)/Europäischen Union (EU) beantragen
 
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
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      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-648  
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      Fax:
      +49 4331 202-205
  
  
  
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      zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
      
    
  
  
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      +49 4331 202-650  
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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
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      +49 4331 202-647  
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      Fax:
      +49 4331 202-205
  
  
  
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Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
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Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-677  
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      Fax:
      +49 4331 202-205
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
      
    
  
  
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
  
  Teichkoppel 72
    
  24161 Altenholz
  
      Tel:
      +49 431 320979-26  
  |  
      Fax:
      +49 431 320979-22
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Öffnungszeiten:
      Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr 
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr 
Mi. geschlossen 
Fr. 
07:00 - 11:00 Uhr		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
  
  Rendsburger Straße 109
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49 4351 66676-0  
  |  
      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Postanschrift:
      
       Rendsburger Straße 109
        
      24340 
       Eckernförde 
    
Öffnungszeiten:
      Mo 8.00-12.00 Uhr; 
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; 
Mi 8.00-12.00 Uhr; 
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; 
Fr 8.00-12.00 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
  
      Tel:
      +49 4351 66676-14  
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      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      4  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
  
      Tel:
      +49 4351 66676-12  
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      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      2  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
  
      Tel:
      +49 4351 66676-10  
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      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
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      Zimmer:
      3  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
  
      Tel:
      +49 4351 66676-14  
  |  
      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      1  
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
  
  Am Markt 17
    
  24594 Hohenwestedt
  
      Tel:
      +49 4871 36-5312  
  |  
      Fax:
      +49 4871 36-536
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Postanschrift:
      
          Postfach
          905
        
      
      24758 
       Rendsburg 
    
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      Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr		  
    
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