Änderung des Fahrzeugkennzeichens (Umkennzeichnung) beantragen
Sind die Kennzeichen Ihres Fahrzeugs beschädigt, nicht mehr lesbar oder gestohlen worden, müssen Sie sie umgehend ersetzen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Wenn die Kennzeichenschilder Ihres Fahrzeugs beschädigt oder unleserlich geworden oder gestohlen worden sind, müssen Sie dafür sorgen, dass diese durch neue Kennzeichenschilder ersetzt werden. Die erforderlichen Prüfplaketten werden durch die Zulassungsbehörde aufgebracht.
Bei Diebstahl oder Verlust der Kennzeichenschilder ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl auf jeden Fall der Polizei.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).
Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.
Regionale Hinweise
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Zusätzlich entstehen Kosten für das/die neue(n) Kennzeichenschild(er).
Wenn Sie eine/n Dritte/n mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt diese/r eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss sie/er Ihren Personalausweis (in Kopie) und den eigenen Personalausweis bei der Zulassungsbehörde vorlegen.
Eine Umkennzeichnung muss auch dann erfolgen, wenn die Erteilung eines Saisonkennzeichens, eines Oldtimerkennzeichens, eines E-Kennzeichens oder eines Wechselkennzeichens eine Änderung des Kennzeichens erforderlich macht.
Zudem kann ein zugelassenes Fahrzeug auch auf eigenen Wunsch des Fahrzeughalters gebührenpflichtig umgekennzeichnet werden, wenn eine andere Kennzeichenkombination bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragt wird.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
  
  Teichkoppel 72
    
  24161 Altenholz
  
      Tel:
      +49 431 320979-26  
  |  
      Fax:
      +49 431 320979-22
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Öffnungszeiten:
      Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr 
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr 
Mi. geschlossen 
Fr. 
07:00 - 11:00 Uhr		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
  
  Rendsburger Straße 109
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49 4351 66676-0  
  |  
      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Postanschrift:
      
       Rendsburger Straße 109
        
      24340 
       Eckernförde 
    
Öffnungszeiten:
      Mo 8.00-12.00 Uhr; 
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; 
Mi 8.00-12.00 Uhr; 
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; 
Fr 8.00-12.00 Uhr		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
  
  Am Markt 17
    
  24594 Hohenwestedt
  
      Tel:
      +49 4871 36-5312  
  |  
      Fax:
      +49 4871 36-536
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
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       Rendsburg 
    
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Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr