Berufsausbildung: Abschlussprüfung
Mit Ablauf der Ausbildungszeit und erfolgreicher Abschlussprüfung endet das Berufsausbildungsverhältnis.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit und der erfolgreichen Ablegung einer Abschlussprüfung vor dem Prüfungsausschuss/den Prüfungsausschüssen der für die Berufsausbildung zuständigen Kammer.
Zur Abschlussprüfung zugelassen wird, wer seine Ausbildungszeiten erfüllt hat und alle weiteren Anforderungen (zum Beispiel Zwischenprüfung) nachweisen kann.
Zugelassen wird weiterhin, wer in einem anerkannten Ausbildungsberuf an einer Berufsbildungseinrichtung (zum Beispiel Jugendaufbauwerk) ausgebildet worden ist.
Bei herausragenden Leistungen kann bereits vor Ablauf der regulären Ausbildungszeit eine Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen.
Die Auszubildende/der Auszubildende wird nach erfolgreicher Ablegung ihrer/seiner Abschlussprüfung ein schriftliches Zeugnis ausgehändigt. Damit endet das Ausbildungsverhältnis.
An die für Ihre Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Auskünfte über Gebühren erhalten Sie bei der zuständigen Kammer.
Für die Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Sie ein Anmelde-/Antragsformular ausfüllen und bei Ihrer zuständigen Kammer einreichen. Wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre zuständige Kammer.
Was sollte ich noch wissen?
Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss am Tag der mündlichen Prüfung mitgeteilt. Die vorläufigen Prüfungsergebnisse der schriftlichen Abschlussprüfungen können in der Regel online abgerufen werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Prüfungsergebnisse oder Prüflingsnummern nicht telefonisch mitgeteilt werden.
Auszubildende sind für die Teilnahme an Prüfungen freizustellen. Für die Zeit der Freistellung wird dem Auszubildenden die Ausbildungsvergütung weitergezahlt.
Menschen mit Handicap sollten schon bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung auf ihre besonderen Belange hinweisen, damit diese bei der Durchführung der Abschlussprüfung berücksichtigt werden können.
Informationen über die Abschlussprüfung finden Sie auch auf den Internetseiten der zuständigen Kammern.
 
HWK  Zwischen-/Abschluss-/Gesellenprüfung
Ärztekammer - Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten
Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
  
  Düsternbrooker Weg 75
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 57935-10  
  |  
      Fax:
      +49 431 57935-20
  
  
      E-Mail:
      info[at]aksh-kiel.de
      
    
  
      Web:
      www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Mo. 08:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-14:00 Uhr
    
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Flensburg
  
  Johanniskirchhof 1-7
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      0049461 866-0  
  |  
      Fax:
      0049461 866-110
  
  
      E-Mail:
      info[at]hwk-flensburg.de
      
    
  
Postanschrift:
      
          Postfach
          1738
        
      
      24907 
       Flensburg 
    
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      Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
    
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
  
  Bergstraße 2
    
  24103 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 5194-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 5194-234
  
  
      E-Mail:
      infothek[at]kiel.ihk.de
      
    
  
      Web:
      www.ihk.de/schleswig-holstein/
      
    
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      Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
    
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
  
  Am Kamp 15-17
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 9453-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 9453-199
  
  
      E-Mail:
      lksh[at]lksh.de
      
    
  
      Web:
      www.lksh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
  
  Gottorfstraße 13
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 939-10  
  |  
      Fax:
      +49 46 21 939-126
  
  
      E-Mail:
      info[at]notk-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.notk-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
  
  Gottorfstraße 13
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 9391-0  
  |  
      Fax:
      +49 46 21 9391-26
  
  
      E-Mail:
      info[at]rak-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.rak-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
  
  Hopfenstraße 2d
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 5 70 49-0  
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      Fax:
      +49 431 5 70 49-10
  
  
      E-Mail:
      info[at]stbk-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.stbk-sh.de
      
    
Postanschrift:
24040 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
 
				 
				 
				 
				 
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