Berufsausbildung: Berufliche Umschulung überwachen
Die Durchführung einer beruflichen Umschulung wird durch die zuständige Stelle (zumeist Kammern) überwacht.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Voraussetzung für die berufliche Umschulung ist eine für die jeweilige Ausbildung geeignete Ausbildungsstätte. Die Eignung ist auch dann erfüllt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchgeführt werden. Die Berufsausbildungsstätte muss nach Art und Ausstattung geeignet sein.
Die zuständige Stelle überwacht die Durchführung der beruflichen Umschulung von Beginn der Maßnahme und fördert diese durch Beratung der an der Umschulung beteiligten Personen. Sie muss zu diesem Zweck Berater oder Beraterinnen bestellen.
Die für die Ausbildung zuständige Stelle ist für die Eignung der Ausbildungsstätte verantwortlich sowie auch für die Beseitigung möglicher Beanstandungen. Kann ein Mangel nicht behoben werden, so muss die nach Landesrecht zuständige Behörde informiert werden. Ausbildende, Umschulende und weitere Personen sind auf Verlangen verpflichtet, die für die Überwachung notwendigen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und die Besichtigung der Ausbildungsstätten zu gestatten.
Die zuständige Stelle arbeitet eng mit der Aufsichtsbehörde zusammen, insbesondere bei der Realisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Bei Berufsausbildungen/Umschulungen in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft sowie der Hauswirtschaft muss die Ausbildungsstätte von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt sein. Dabei können das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sowie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einverständnis mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nach Anhörung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung durch Rechtsverordnung bestimmte Mindestanforderungen an Größe, Einrichtung und Bewirtschaftungszustand der Ausbildungsstätte festsetzen.
Sofern keine Zuständigkeit durch Rechtsverordnung festgelegt ist, an die zuständige Kammer. Diese kann sein:
Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich öffentlicher Dienst, Kirchen oder sonstiger Religionsgemeinschaften, sind im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Ansprechpartner
Apothekerkammer Schleswig-Holstein
  
  Düsternbrooker Weg 75
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 57935-10  
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      Fax:
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      Mo. 08:00-16:00 Uhr
Di. 08:00-16:00 Uhr
Mi. 08:00-16:00 Uhr
Do. 08:00-16:00 Uhr
Fr. 08:00-14:00 Uhr
    
Ärztekammer Schleswig-Holstein
  
  Bismarckallee 8-12
    
  23795 Bad Segeberg
  
      Tel:
      +49 4551 803-0  
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      Fax:
      +49 4551 803-180
  
  
      E-Mail:
      info[at]aeksh.org
      
    
  
      Web:
      www.aeksh.de
      
    
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      Wir stehen Ihnen für Ihre Fragen und Anliegen zu folgenden Zeiten gern zur Verfügung:
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Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Falls Sie eine Abteilung / einen Mitarbeiter persönlich in der Ärztekammer aufsuchen möchten, bitten wir vorab um eine telefonische Terminabsprache.
    
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
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  24114 Kiel
  
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      www.ea-sh.de
      
    
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Handwerkskammer Flensburg
  
  Johanniskirchhof 1-7
    
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Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
  
  Bergstraße 2
    
  24103 Kiel
  
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      +49 431 5194-0  
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      Fax:
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Öffnungszeiten:
      Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
    
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung und Entwicklung
  
  Bergstraße 2
    
  24103 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 5194-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 5194-234
  
  
      E-Mail:
      infothek[at]kiel.ihk.de
      
    
  
      Web:
      www.ihk.de/schleswig-holstein/
      
    
Öffnungszeiten:
      Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30
    
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
  
  Am Kamp 15-17
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 9453-0  
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      Fax:
      +49 4331 9453-199
  
  
      E-Mail:
      lksh[at]lksh.de
      
    
  
      Web:
      www.lksh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Notarkammer
  
  Gottorfstraße 13
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 939-10  
  |  
      Fax:
      +49 46 21 939-126
  
  
      E-Mail:
      info[at]notk-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.notk-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
  
  Gottorfstraße 13
    
  24837 Schleswig
  
      Tel:
      +49 46 21 9391-0  
  |  
      Fax:
      +49 46 21 9391-26
  
  
      E-Mail:
      info[at]rak-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.rak-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
    
Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
  
  Hopfenstraße 2d
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 5 70 49-0  
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      Fax:
      +49 431 5 70 49-10
  
  
      E-Mail:
      info[at]stbk-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.stbk-sh.de
      
    
Postanschrift:
24040 Kiel
Öffnungszeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr
 
				 
				 
				 
				 
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