Gesellenprüfung: Zeugnis
Wer am Ende seiner Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung ablegt, erhält hierüber ein schriftliches Zeugnis.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung im Handwerk die Gesellenprüfung abgelegt haben, wird Ihnen ein schriftliches Zeugnis ausgestellt.Das endgültige Prüfungsergebnis wird durch den Prüfungsausschuss mitgeteilt.
Sofern die Gesellenprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen durchgeführt wird, ist das Ergebnis der Prüfungsleistungen im ersten Teil der Gesellenprüfung dem Prüfling schriftlich mitzuteilen.
Dem Zeugnis ist auf Antrag der Auszubildenden eine englischsprachige und eine französischsprachige Übersetzung beizufügen. Auf Antrag der Auszubildenden kann das Ergebnis berufsschulischer Leistungsfeststellungen auf dem Zeugnis ausgewiesen werden.
Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Gesellenprüfung der Auszubildenden übermittelt.
Zuständige Handwerkskammer (HWK), Kreishandwerkerschaft oder Innung
Weitere Informationen zur Gesellenprüfung im Handwerk finden Sie auf den Internetseiten der Handwerkskammer Lübeck.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
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      Fax:
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      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Flensburg
  
  Johanniskirchhof 1-7
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      0049461 866-0  
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      Fax:
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      E-Mail:
      info[at]hwk-flensburg.de
      
    
  
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Öffnungszeiten:
      Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr
    
 
				 
				 
				 
				 
				 Gesellenprüfung: Zeugnis (Antragsassistent)
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