Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern (Kombinationen)
Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich
Kurztext
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer Kreisfreien Stadt.
Örtlich zuständig ist i.d.R.
Regionale Hinweise
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohwenstedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.
Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.
Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.
Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
Bevor Sie bei der Prüfstelle vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; eventuell ist eine Zulassung für 100 km/h schon vorhanden.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Überwachungsorganisationen.
100 km/h-Zulassung für Kfz-Anhänger-Kombinationen
Sicher unterwegs mit dem Wohnwagen
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-648  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-205
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-650  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-205
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-646  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-205
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
      
    
  
  
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
  
  Teichkoppel 72
    
  24161 Altenholz
  
      Tel:
      +49 431 320979-26  
  |  
      Fax:
      +49 431 320979-22
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Öffnungszeiten:
      Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr 
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr 
Mi. geschlossen 
Fr. 
07:00 - 11:00 Uhr		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
  
  Rendsburger Straße 109
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49 4351 66676-0  
  |  
      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Postanschrift:
      
       Rendsburger Straße 109
        
      24340 
       Eckernförde 
    
Öffnungszeiten:
      Mo 8.00-12.00 Uhr; 
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; 
Mi 8.00-12.00 Uhr; 
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; 
Fr 8.00-12.00 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde)
Fachdienst
  
      Tel:
      +49 4351 66676-14  
  |  
      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      4  
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
  
  Am Markt 17
    
  24594 Hohenwestedt
  
      Tel:
      +49 4871 36-5312  
  |  
      Fax:
      +49 4871 36-536
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Postanschrift:
      
          Postfach
          905
        
      
      24758 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr