Abschiebung / Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
Kommen ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer Ihrer Verpflichtung auszureisen nicht nach und verlassen die Bundesrepublik Deutschland nicht in der ihnen gesetzten Frist, sind die Ausländerbehörden der Kreise und kreisfreien Städte gehalten, die nötigen Maßnahmen zur Sicherung der Ausreise zu treffen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie jederzeit ohne Ankündigung, notfalls unter Anwendung von unmittelbarem Zwang, abgeschoben werden können. Entziehen sich ausreisepflichtige Ausländerinnen und Ausländer der Abschiebung, erfolgt die Fahndungsausschreibung durch die Polizei und bei Fahndungserfolg die Vorführung vor einem Haftrichter. Dieser entscheidet im Einzelfall über die Anordnung von Ausreisegewahrsam oder Abschiebungshaft.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden nach dem verstreichen der Ausreisefrist gekürzt und im Falle eines Untertauchens komplett eingestellt.
Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung an. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Die Erteilung einer Duldung durch die Ausländerbehörde stellt keinen Aufenthaltstitel dar, sondern ist ausschließlich eine vorübergehende Aussetzung des Vollzugs der Abschiebung. Hieraus ergibt sich kein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Duldung verliert regelmäßig ihre Wirkung mit Wegfall des Duldungsgrundes.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
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      +49 4331 202-0  
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      Fax:
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      Web:
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Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
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Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
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Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
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Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Zuwanderung
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
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      Fax:
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      E-Mail:
      zuwanderung[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
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      Zimmer:
      66  
 
				 
				 
				 
				 
				