Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen
Wenn Sie ein Haus oder Grundstück besitzen, müssen Sie Ihre Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit prüfen lassen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Abwasserleitungen auf Ihrem Grundstück müssen dicht sein. Nur so gelangt kein Schmutzwasser in den Boden oder ins Grundwasser.
Mit einer Dichtheitsprüfung stellen Sie fest, ob Ihre Leitungen in Ordnung sind. Die Prüfung zeigt, ob Risse, Undichtigkeiten oder andere Schäden vorhanden sind. Sie beauftragen dafür eine Fachfirma, die Ihre Leitungen untersucht und Ihnen ein Prüfprotokoll ausstellt.
Die Abwasserleitungen vom Haus bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal gehören zu Ihrer Grundstücksentwässerung. Für diese Leitungen sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer verantwortlich. Die Prüfung ist in regelmäßigen Abständen erforderlich, damit Schäden rechtzeitig erkannt und behoben werden können.
Wenn bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt werden, müssen diese repariert werden. Danach wird die Dichtheit erneut überprüft. Oft können Leitungen saniert werden, ohne sie vollständig austauschen zu müssen.
Mit einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung schützen Sie Umwelt, Boden und Grundwasser. Sie vermeiden außerdem Folgeschäden und hohe Sanierungskosten.
Ob, wann und wie Ihre Leitungen geprüft werden müssen, hängt von der Lage Ihres Grundstücks und der Art der Abwasseranlage ab. Weitere Informationen zu Fristen, Verfahren und zuständigen Stellen finden Sie in den folgenden Abschnitten.
Kurztext
Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden)
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Für Anlagen in besonders sensiblen Wasserschutzgebieten (Zoneâ¯II, III, IIIâ¯A) oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser gilt: sofort beziehungsweise unverzüglich, beziehungsweise spätestens bis zum 31.12.2025.
Für häusliche Abwasserleitungen auÃerhalb von Wasserschutzgebieten gilt: Erstprüfung spätestens bis zum Jahr 2040.
Wenn die öffentlichen KanalâLeitungen saniert wurden oder werden, kann die Frist für die zu prüfende private Leitung davon abhängen. Frühere Regelungen sahen vor, dass die Prüfung drei Jahre nach Sanierung des öffentlichen Bereichs erfolgen muss.
Bearbeitungsdauer
Die Dauer der Dichtheitsprüfung hängt von der Größe und dem Zustand Ihrer Leitungen ab.
Die Kosten für eine Dichtheitsprüfung tragen Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer selbst.
Wie hoch die Kosten sind, hängt vom Umfang der Leitungen, vom Zustand der Anlage und vom gewählten Prüfverfahren ab.
Wenn bei der Prüfung Schäden festgestellt werden, kommen zusätzlich Kosten für Reparatur oder Sanierung hinzu.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Leitungen vorher gereinigt werden, damit die Prüfung aussagekräftig ist.
Werden Mängel entdeckt, sollten Sie nicht zu lange warten mit der Sanierung. Einen undichten Zustand sollten Sie zügig beheben lassen, auch wenn die Frist für die nächste Prüfung noch aussteht.
Prüfen Sie, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt oder andere besondere Bedingungen gelten.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-111
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
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Zimmer:
15
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Sachbearbeiter
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
arsim.mehiqi[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
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Zimmer:
17
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
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r.schwiersch[at]amt-achterwehr.de
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h.struck[at]amt-achterwehr.de
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Zimmer:
16
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Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
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bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
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und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr