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Abwasserleitungen auf Dichtheit prüfen lassen

Wenn Sie ein Haus oder Grundstück besitzen, müssen Sie Ihre Abwasserleitungen regelmäßig auf Dichtheit prüfen lassen.


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein


Abwasserleitungen auf Ihrem Grundstück müssen dicht sein. Nur so gelangt kein Schmutzwasser in den Boden oder ins Grundwasser.

Mit einer Dichtheitsprüfung stellen Sie fest, ob Ihre Leitungen in Ordnung sind. Die Prüfung zeigt, ob Risse, Undichtigkeiten oder andere Schäden vorhanden sind. Sie beauftragen dafür eine Fachfirma, die Ihre Leitungen untersucht und Ihnen ein Prüfprotokoll ausstellt.

Die Abwasserleitungen vom Haus bis zum Anschluss an den öffentlichen Kanal gehören zu Ihrer Grundstücksentwässerung. Für diese Leitungen sind Sie als Eigentümerin oder Eigentümer verantwortlich. Die Prüfung ist in regelmäßigen Abständen erforderlich, damit Schäden rechtzeitig erkannt und behoben werden können.

Wenn bei der Prüfung Undichtigkeiten festgestellt werden, müssen diese repariert werden. Danach wird die Dichtheit erneut überprüft. Oft können Leitungen saniert werden, ohne sie vollständig austauschen zu müssen.

Mit einer regelmäßigen Dichtheitsprüfung schützen Sie Umwelt, Boden und Grundwasser. Sie vermeiden außerdem Folgeschäden und hohe Sanierungskosten.

Ob, wann und wie Ihre Leitungen geprüft werden müssen, hängt von der Lage Ihres Grundstücks und der Art der Abwasseranlage ab. Weitere Informationen zu Fristen, Verfahren und zuständigen Stellen finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Kurztext

  • Prüfung privater Abwasserleitungen erforderlich, um Undichtigkeiten zu erkennen
  • Eigentümer muss zugängliche Leitungen bereitstellen
  • Durchführung nur durch sachkundige Fachfirma
  • Prüfung erfolgt zum Beispiel per Kamera oder Drucktest
  • Prüfprotokoll als Nachweis wird ausgestellt
  • Mängel müssen repariert und erneut geprüft werden
  • Leitungen vor der Prüfung reinigen, um genaue Ergebnisse zu erzielen
  • Prüfung schützt Grundwasser, Boden und verhindert Schäden
  • zuständig: Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden)

 

Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden)

 

  • Sie beauftragen eine anerkannte und sachkundige Fachfirma, die berechtigt ist, Dichtheitsprüfungen durchzuführen.
  • Die Fachfirma prüft Ihre privaten Abwasserleitungen – je nach Zustand und Bauart mit einer Kamera oder durch eine Druckprüfung. Dabei wird festgestellt, ob die Leitungen dicht sind.
  • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie ein schriftliches Prüfprotokoll. Dieses dient als Nachweis gegenüber Ihrer Gemeinde oder Ihrem Zweckverband.
  • Wenn Undichtigkeiten festgestellt werden, müssen Sie die Schäden reparieren lassen. Anschließend ist eine erneute Prüfung notwendig, um die Dichtheit zu bestätigen.
  • Sie bewahren das Prüfprotokoll gut auf. Auf Verlangen müssen Sie es der zuständigen Stelle vorlegen können.

Voraussetzungen

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstücks mit privaten Abwasserleitungen, die an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind.
  • Die Prüfung wird von einer sachkundigen Fachfirma durchgeführt, die für Dichtheitsprüfungen zugelassen ist.
  • Die Leitungen sind zugänglich, damit die Fachfirma die Prüfung ordnungsgemäß durchführen kann.
  • Bei Neubauten oder sanierten Leitungen muss die Prüfung nach Fertigstellung erfolgen, bevor die Anlage in Betrieb geht.
  • Bei bestehenden Leitungen ist die Prüfung innerhalb der vorgeschriebenen Fristen durchzuführen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Anlagen in besonders sensiblen Wasserschutzgebieten (Zone II, III, III A) oder Anlagen mit gewerblichem Abwasser gilt: sofort beziehungsweise unverzüglich, beziehungsweise spätestens bis zum 31.12.2025.

Für häusliche Abwasserleitungen außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt: Erstprüfung spätestens bis zum Jahr 2040.

Wenn die öffentlichen Kanal‑Leitungen saniert wurden oder werden, kann die Frist für die zu prüfende private Leitung davon abhängen. Frühere Regelungen sahen vor, dass die Prüfung drei Jahre nach Sanierung des öffentlichen Bereichs erfolgen muss.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Dichtheitsprüfung hängt von der Größe und dem Zustand Ihrer Leitungen ab.

 

Die Kosten für eine Dichtheitsprüfung tragen Sie als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer selbst.
Wie hoch die Kosten sind, hängt vom Umfang der Leitungen, vom Zustand der Anlage und vom gewählten Prüfverfahren ab.

Wenn bei der Prüfung Schäden festgestellt werden, kommen zusätzlich Kosten für Reparatur oder Sanierung hinzu.

 

  • Prüfprotokoll der Fachfirma über die durchgeführte Dichtheitsprüfung
  • Nachweis der Sachkunde der ausführenden Fachfirma (zum Beispiel Zertifikat oder Eintrag in ein anerkanntes Verzeichnis)
  • Lageplan oder Skizze der Grundstücksentwässerung, sofern von der Gemeinde oder dem Zweckverband verlangt
  • Nachweise über durchgeführte Reparaturen oder Sanierungen, falls bereits Mängel behoben wurden

 

Stellen Sie sicher, dass Ihre Leitungen vorher gereinigt werden, damit die Prüfung aussagekräftig ist.

Werden Mängel entdeckt, sollten Sie nicht zu lange warten mit der Sanierung. Einen undichten Zustand sollten Sie zügig beheben lassen, auch wenn die Frist für die nächste Prüfung noch aussteht.

Prüfen Sie, ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt oder andere besondere Bedingungen gelten.

 

Ansprechpartner

Amt Achterwehr

Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel: +49 4340/409-000   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: info[at]amt-achterwehr.de
Web: www.amt-achterwehr.de


Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Herr Hamann Icon Vcard

Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-111   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: m.hamann[at]amt-achterwehr.de
Etage: EG   |   Zimmer: 15  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

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Sachbearbeiter
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: 04340/409-106   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: arsim.mehiqi[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 17  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Herr Schwiersch Icon Vcard

Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-112   |   Fax: +49 4340/409-329
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Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 14  

Mitarbeiter (Amt Achterwehr)

Herr Holger Struck Icon Vcard

Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

Tel: +49 4340/409-113   |   Fax: +49 4340/409-329
E-Mail: h.struck[at]amt-achterwehr.de
Etage: Erdgeschoss   |   Zimmer: 16  


Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt

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E-Mail: bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de


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und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr