Archäologische Ausgrabungen zur Denkmalerkundung genehmigen lassen
Wenn Sie bei einer archäologischen Ausgrabung nach Kulturdenkmalen suchen möchten, benötigen Sie eine Genehmigung.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie eigenständig nach Kulturdenkmalen suchen oder eine archäologische Ausgrabung durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.
Kurztext
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Bodenabbau/Abgrabungen/Aufschüttungen - Genehmigung
- Brandverhütungsschauen (Vorbeugender Brandschutz)
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von Niederschlagswasser in Gewässer beantragen
- Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
- Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Ansprechpartner
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Brockdorff-Rantzau-Straße 70
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 387-0
|
Fax:
+49 4621 387-55
E-Mail:
alsh[at]alsh.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/ALSH/alsh_node.html
Öffnungszeiten:
Montag – Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr