Aufhebung der Lebenspartnerschaft beantragen
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft beenden wollen, können Sie deren Aufhebung beantragen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Ihre Lebenspartnerschaft kann von einem Familiengericht unter bestimmten Voraussetzungen aufgehoben werden.
Wenn Sie einen Aufhebungsantrag stellen wollen, müssen Sie sich rechtsanwaltlich vertreten lassen. Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner benötigt keine rechtsanwaltliche Vertretung, wenn er oder sie der Aufhebung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will.
Sie müssen in der Regel mindestens ein Jahr getrennt leben, damit die Lebenspartnerschaft aufgehoben werden kann. Diese Regelung trifft in Härtefällen nicht zu. Ein Härtefall kann beispielsweise bei häuslicher Gewalt vorliegen.
Das Familiengericht prüft, ob einer der Aufhebungsgründe für Ihre Lebenspartnerschaft vorliegt. Zu den Gründen zählen zum Beispiel:
Kurztext
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen für Sie als antragstellende Person sowohl Gerichtskosten als auch Kosten für die rechtsanwaltliche Vertretung an. Bei Bedürftigkeit können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Amtsgericht Kiel
  
  Deliusstraße 22
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 604-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 604-2850
  
  
      E-Mail:
      verwaltung[at]ag-kiel.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html
      
    
 
				 
				 
				 
				