Urlaubsfischereischein genehmigen oder verlängern lassen
Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten, ohne einen Fischereischein zu besitzen, können Sie für einen begrenzten Zeitraum von 28 Tagen einen Urlaubsfischereischein beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen und mit sich führen.
Wenn Sie keinen Fischereischein besitzen, können Sie einen auf 28 Tage befristeten Urlaubsfischereischein erhalten. Einmalig können Sie den Urlaubsfischereischein durch eine erneute Beantragung um weitere 28 Tage verlängern.
Kurztext
Antragstellung bei der Behörde:
Antragstellung über einen Onlinedienst:
Voraussetzungen
Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein, um einen Urlaubsfischereischein zu beantragen. Wenn Sie 14 Jahre alt sind und keinen Fischereischein besitzen, müssen Sie einen Urlaubsfischereischein beantragen, um in Schleswig-Holstein den Fischfang ausüben zu können.
Bearbeitungsdauer
Der digitale Urlaubsfischereischein wird direkt vor Ort ausgehändigt oder auf Wunsch per Mail übersandt. Bei Antragstellung über einen Onlinedienst wird der digitale Urlaubsfischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos übermittelt. Dies kann einige Minuten dauern.
Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.
Die Höhe der Fischereiabgabe ergibt sich aus der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes.
Rechtsbehelf
Wenn die obere Fischereibehörde den Urlaubsfischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.
Wenn Sie in Binnengewässern und in bestimmten Küstengewässern angeln möchten, die einem selbständigen Fischereirecht unterliegen (Eider, Schlei, Lübecker Bucht), benötigen Sie zusätzlich einen privatrechtlichen Erlaubnisschein des jeweiligen Fischereirechtsinhabers oder der jeweiligen Fischereirechtsinhaberin. In den anderen Küstengewässern Schleswig-Holsteins dürfen Sie dagegen frei angeln, wenn Sie einen Fischereischein oder Urlaubsfischereischein besitzen.
Einige Fischereirechtsinhaber in Schleswig-Holstein erkennen den Urlaubsfischereischein nicht an. Das ist rechtlich nicht zu beanstanden und unterliegt dem freien Ermessen der Rechteinhaber. In diesen Fällen erhalten Sie möglicherweise keinen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer, obwohl Sie einen gültigen Urlaubsfischereischein besitzen. Erkundigen Sie sich daher unbedingt vor dem Kauf des Urlaubsfischereischeins, ob Sie damit für das Wunschgewässer einen Erlaubnisschein erhalten können.
Die Einhaltung der Fischereischeinpflicht wird von der Polizei und der Fischereiaufsicht kontrolliert.
Merkblatt zum Urlauberfischereischein
Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)
Besteht in Schleswig-Holstein immer Fischereischeinpflicht?
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-555
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
m.heit[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
17
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
i.tietz[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
09
Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-555
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
Tel:
+49 4340/409-122
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
09
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Einwohnermeldeamt
Tel:
+49 4340/409-121
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
09
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek
Tel:
+49 4347 704-0
|
Fax:
+49 4347 704-116
E-Mail:
Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr