Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Eine Beglaubigung bestätigt z.B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:
sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-555  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-123  
  
  
  
  
      E-Mail:
      m.heit[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      17  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-123  
  
  
  
  
      E-Mail:
      i.tietz[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      09  
Einwohnermeldeamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-555  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
  
  Sachbearbeiterin
    
  
      Einwohnermeldeamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-122  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Erdgeschoss  
  |  
      Zimmer:
      09  
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Einwohnermeldeamt
  
      Tel:
      +49 4340/409-121  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      09  
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
  
  Sachbearbeiterin
    
  
      Einwohnermeldeamt
    
  
      Tel:
      04340409-123  
  
  
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      10  
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
 
				 
				 
				 
				 
				