Betreuungsverfügung erstellen
Die Betreuungsverfügung dient der selbstbestimmten Vorsorge im Fall einer erforderlichen rechtlichen Betreuung. Sie gewährleistet, dass Ihre persönlichen Wünsche hinsichtlich der Betreuung berücksichtigt werden.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre Angelegenheiten allein zu regeln, kann das Gericht im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens eine rechtliche Betreuung anordnen. Durch die eigene Handlungsunfähigkeit wird es nötig, dass eine andere Person für Sie handelt. Durch die Betreuungsverfügung können Sie für den Fall einer Betreuungsnotwendigkeit Ihre Interessen vorab absichern.
Sie können festlegen, wer als Betreuungsperson eingesetzt werden soll und wer nicht. Das Gericht ist an Ihre Wünsche gebunden, sofern sie Ihrem Wohl nicht widersprechen.
Darüber hinaus können Sie in der Betreuungsverfügung persönliche Wünsche und Vorgaben für den Betreuungsfall festhalten. Dazu gehört beispielsweise der Erhalt Ihres gewohnten Lebensstandards oder die Nutzung Ihres Vermögens dafür. Sie können auch festlegen, in welchem Pflegeheim Sie untergebracht werden möchten oder wer Sie pflegen soll, falls Sie pflegebedürftig werden.
Diese Regelungen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab. Formulieren Sie Ihre Wünsche klar, um eine bestmögliche Umsetzung zu gewährleisten.
Verfassen und unterschreiben Sie Ihre Betreuungsverfügung schriftlich unter Angabe von Ort und Datum.
Eine (jährliche) Aktualisierung durch Ihre Unterschrift mit Datumsangabe, eventuell unter Zeugen, kann die Gültigkeit Ihrer Verfügung sicherstellen. Dies erleichtert dem Gericht die Beurteilung, ob die Verfügung Ihrem aktuellen Willen entspricht. Eine öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, kann jedoch die Akzeptanz der Betreuungsverfügung erhöhen. Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde oder eine Notarin/einen Notar öffentlich beglaubigen lassen.
Kurztext
Zuständige Betreuungsbehörde der Kreise und kreisfreien Städte
Liste der Betreuungsgerichte in Schleswig-Holstein
Wenn Sie Ihre Betreuungsverfügung beglaubigen wollen:
Für die Beglaubigung benötigen Sie:
Sie sollten die Betreuungsverfügung so aufbewahren, dass Sie und Ihre Angehörigen jederzeit Zugriff darauf haben. Zudem ist es wichtig, die gewünschte Betreuungsperson über die Betreuungsverfügung und deren Auffindeort zu informieren. Sollten Sie eine Betreuungsverfügung besitzen, sind Sie verpflichtet, diese beim Betreuungsgericht abzugeben, sobald Sie von einem entsprechenden Verfahren erfahren.
Sie können Ihre Betreuungsverfügung gegen eine geringe Gebühr beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren und dabei den Ort der Verwahrung des Originals angeben.
Ansprechpartner
Amtsgericht Kiel
Deliusstraße 22
24114 Kiel
Tel:
+49 431 604-0
|
Fax:
+49 431 604-2850
E-Mail:
verwaltung[at]ag-kiel.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGKiel/AGKiel_node.html