Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
Bei Verlust eines digitalen Fischereischeins (ab 01.10.2025) erhalten Sie einen Ersatz. Bei Verlust eines älteren Papier-Fischereischeins müssen Sie einen neuen beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres ab dem 01.10.2025 ausgestellten digitalisierten Fischereischeines können Sie eine Ersatzausstellung beantragen. Bei Verlust Ihres vor dem 01.10.2025 ausgestellten Papier-Fischereischeins müssen Sie einen neuen Fischereischein beantragen.
Kurztext
Antragstellung bei der Behörde:
Antragstellung über einen Onlinedienst:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.
§ 26 Landesfischereigesetz (LFischG)
§ 4 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)
Rechtsbehelf
Wenn die obere Fischereibehörde den Fischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.
- Beratung über und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzeigen
- Eintragung in die Handwerksrolleâ¯beantragen
- Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
- Schifffahrt: Feststellung der Seediensttauglichkeit und Dienstbescheinigung
- Spielcasino / Spielbank: Zulassung beantragen
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340 409-555
|
Fax:
+49 4340 409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
m.heit[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
17
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
Tel:
+49 4340 409-123
E-Mail:
i.tietz[at]amt-achterwehr.de
|
Zimmer:
09
Einwohnermeldeamt
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-555
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Sachbearbeiterin
Einwohnermeldeamt
Tel:
+49 4340/409-122
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Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
09
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Einwohnermeldeamt
Tel:
+49 4340/409-121
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
09