Fragen zur Abwassersatzung
Die Stadt Wedel ist zur Abwasserbeseitigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Landeswassergesetz verpflichtet. Die Stadt Wedel betreibt durch Ihren Betrieb Stadtentwässerung Wedel die unschädliche Beseitigung des Abwassers (Schmutz- und Niederschlagswasser).
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Stadt Wedel
							
						
Aufgrund der §§ 4 und 17 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28.02.2003, der §§ 1, 6, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 10.01.2005 und der §§ 31 und 31a des Landeswassergesetzes in der Fassung vom 06.01.2004 wurde nach Beschlussfassung des Rates der Stadt Wedel vom 12.Oktober 2006 diese Satzung erlassen
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
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      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  Abteilungsleiter
    
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-201  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Obergeschoss  
  |  
      Zimmer:
      31  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  Abteilungsleiter
    
  
      Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-101  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Erdgeschoss  
  |  
      Zimmer:
      11  
 
				 
				 
				 
				 
				