Gesundheitsberufe Berufsausübung anmelden
Wer selbständig in einem Gesundheitsberuf tätig ist, muss diese Tätigkeit anmelden.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Wer selbständig oder als Angehöriger einer Heilberufekammer einen Gesundheitsberuf ausübt, muss dies dem zuständigen Gesundheitsamt melden. Dies dient der Erfüllung von Aufgaben im Bereich der medizinischen Versorgungsplanung, der infektionshygienischen Überwachung, der Kontrolle der Berechtigung zur Ausübung der Gesundheitsberufe sowie der Führung der Berufsbezeichnung. Eine solche Meldepflicht entfällt, wenn bereits eine entsprechende Verpflichtung gegenüber einer Heilberufekammer besteht.
Nähere Einzelheiten sind in der Landesverordnung über Gesundheitsberufe vom 9. Dezember 2019 geregelt.
Kurztext
An das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt am Standort der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte.
Die Meldepflicht besteht nicht, wenn eine solche Verpflichtung aufgrund anderer Rechtsvorschriften gegenüber einer Heilberufekammer besteht. In diesem Fall gibt die Heilberufekammer die Meldung an den Kreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt weiter.
Anmeldung innerhalb eines Monats nach Beginn oder Ende der Tätigkeit beziehungsweise Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte innerhalb des Kreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt.
Keine
Eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung oder  jedoch nur durch persönliche Vorlage - das Original der Erlaubnis.
Anmeldeformulare erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.
Was sollte ich noch wissen?
Wer vorsätzlich oder fahrlässig der Meldepflicht nach § 12 Absatz 1 GDG nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig gemäß § 17 Absatz 1 Ziffer 1 GDG. Nach Absatz 2 kann die Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500,--  geahndet werden.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
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Zuwanderung
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Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
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Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
 
				 
				 
				 
				