Kampfmittelbeseitigung
Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.
Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.
Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.
Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)
Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).
Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
- Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Landeskriminalamt
  
  Mühlenweg 166
    
  24116 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 160-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 160-4118
  
  
      E-Mail:
      Kiel.LKA[at]polizei.landsh.de
      
    
  
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  
  Düsternbrooker Weg 92
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-2833
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]im.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
      
    
Postanschrift:
      
          Postfach
          7125
        
      
      24171 
       Kiel 
    
 
				 
				 
				 
				