Kirchenaustritt
Der Kirchenaustritt muss vor dem Standesamt erklärt werden.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Ihren Austritt aus der Kirche/Religionsgemeinschaft müssen Sie gegenüber Ihrem zuständigen Standesamt erklären.
Den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kann erklären, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat. Für eine Person, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann der gesetzliche Vertreter, dem die Sorge für die Person zusteht (Eltern, gegebenenfalls ein Elternteil), den Kirchenaustritt erklären. Bei Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, kann der Austritt nicht gegen seinen Willen erklärt werden.
Die Austrittserklärung muss persönlich vor dem Standesamt abgegeben werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Mit der Beurkundung des Austritts nimmt das zuständige Finanzamt auf Antrag die Änderung der Angabe für den Kirchensteuerabzug als Lohnsteuermerkmal (elektronische Lohnsteuerkarte) vor.
Finanzämter in Schleswig-Holstein
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee
  
  Mielkendorfer Weg 2
    
  24113 Molfsee
  
      Tel:
      0431 65009-0  
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      Fax:
      0431 6509-14
  
  
      E-Mail:
      info[at]molfsee.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Mo, Di, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 7.00 - 12.00 Uhr
	Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
	Mittwoch geschlossen
	Weitere Termine nach Vereinbarung
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
  
      Tel:
      +49 431 65009-26  
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      Fax:
      +49 431 650914
  
  
  
      E-Mail:
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      Zimmer:
      16  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
  
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      b.rohwer[at]molfsee.de
      
    
  
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      Zimmer:
      19  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
  
      Tel:
      +49 431 65009-11  
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      Fax:
      +49 431 650914
  
  
  
      E-Mail:
      s.lohse[at]molfsee.de
      
    
  
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      Zimmer:
      20  
 
				 
				 
				 
				 
				