Personalausweis bei Verlust neu beantragen
Wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben, müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind, kein anderes gültiges Passdokument besitzen und in Deutschland gemeldet sind.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Sie können den Verlust Ihres Personalausweises melden
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
Einen neuen Personalausweis beantragen Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
Alle Personalausweise verfügen automatisch über die Online-Ausweisfunktion. Bei ab Juli 2017 ausgestellten Personalausweisen ist diese Funktion generell aktiviert. Damit können Sie sich bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen, sobald Sie eine selbstgewählte sechsstellige PIN gesetzt haben. Den Online-Ausweis dürfen Sie nach Ihrem 16. Geburtstag verwenden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis beantragen, werden die Abdrücke Ihrer beiden Zeigefinger auf dem Chip des Ausweises gespeichert. Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Für den Fall, dass Sie Ihren Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst dann wird ein Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis innerhalb Deutschlands bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Kurztext
An Ihre zuständigen Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Wenn Sie den Verlust Ihres Personalausweises melden wollen:
Wenn Sie einen neuen Personalausweis nach Verlust beantragen wollen, gehen Sie folgendermaßen vor:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Bei Verlust können Sie die Online-Funktion des Personalausweises auch selbst bei der Sperrhotline telefonisch sperren lassen.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-555  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-123  
  
  
  
  
      E-Mail:
      m.heit[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      17  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-123  
  
  
  
  
      E-Mail:
      i.tietz[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      09  
Einwohnermeldeamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-555  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
  
  Sachbearbeiterin
    
  
      Einwohnermeldeamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-122  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Erdgeschoss  
  |  
      Zimmer:
      09  
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Einwohnermeldeamt
  
      Tel:
      +49 4340/409-121  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      09  
 
				 
				 
				 
				 
				