Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Keine
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-555  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-123  
  
  
  
  
      E-Mail:
      m.heit[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      17  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Einwohnermeldeamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-123  
  
  
  
  
      E-Mail:
      i.tietz[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      09  
Einwohnermeldeamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-555  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
  
  Sachbearbeiterin
    
  
      Einwohnermeldeamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-122  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Erdgeschoss  
  |  
      Zimmer:
      09  
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
Einwohnermeldeamt
  
      Tel:
      +49 4340/409-121  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      09  
Mitarbeiter (Einwohnermeldeamt)
  
  Sachbearbeiterin
    
  
      Einwohnermeldeamt
    
  
      Tel:
      04340409-123  
  
  
  
  
      E-Mail:
      einwohnermeldeamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      10  
 
				 
				 
				 
				 
				