Bestellung zum Vormund anregen
Möchten Sie ehrenamtlich die Vormundschaft für ein Kind übernehmen? Dann können Sie das bei dem zuständigen Familiengericht anregen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Sie können ehrenamtlich eine Vormundschaft übernehmen, wenn die leiblichen Eltern des Kindes das elterliche Sorgerecht nicht ausüben können oder dürfen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
Die Vormundschaft besteht alternativ bis:
Als Vormund haben Sie grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten, die Eltern haben. Sie vertreten das Kind gesetzlich. Zu bestimmten Entscheidungen müssen Sie jedoch eine familiengerichtliche Genehmigung einholen, zum Beispiel:
Wenn es notwendig ist, wählen Sie für das Kind eine geeignete Unterbringung aus, zum Beispiel:
Der Vormund für ein Kind wird vom Familiengericht bestellt. Sie können Ihre Bestellung zum Vormund anregen, insbesondere wenn Sie eine Beziehung zu dem Kind haben, zum Beispiel:
Sie können eine Vormundschaft auch gemeinsam als Eheleute oder als verpartnerte Personen übernehmen.
Ihre Tätigkeit wird durch das Familiengericht unterstützt und überwacht. Als Vormund berichten Sie dem Familiengericht regelmäßig über das Kind und über die Verwendung der Gelder des Kindes. Wenigstens einmal monatlich sollten Sie das Kind in seinem Umfeld persönlich treffen.
Kurztext
Landkreis oder kreisfreie Stadt (Jugendamt) sowie die Amtsgerichte
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Hinweise / Besonderheiten.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-250  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-261
  
  
  
      E-Mail:
      susanne.buecker[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      222  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-336  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-261
  
  
  
      E-Mail:
      birgit.hansen[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      220  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-461  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-261
  
  
  
      E-Mail:
      frank.neumann[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      220 a  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-1253  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-261
  
  
  
      E-Mail:
      armin.pflug[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      221  
 
				 
				 
				 
				 
				