Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichten
Sie werden als Wahlhelfer oder Wahlhelferin verpflichtet? Hier erfahren Sie Näheres.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Wahlhelfer und Wahlhelferinnen sind wahlberechtigte Bürger und Bürgerinnen, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher oder Wahlvorsteherinnen beziehungsweise Beisitzer oder Beisitzerinnen die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
 
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Gemeindebehörden sind berechtigt, personenbezogene Daten von Ihnen als wahlberechtigte Person zwecks Verpflichtung als Wahlhelfer oder Wahlhelferin zu erheben und zu verarbeiten. Sie als betroffene Person können der Verarbeitung für künftige Wahlen widersprechen.
Gemeindebehörden können von anderen Behörden Angaben zu deren Mitarbeitenden anfordern, wenn diese im Gemeindegebiet wohnen. Es handelt sich um den Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Anschrift. Die betroffenen Personen werden hierüber informiert.
Sie müssen die Tätigkeit unparteiisch ausüben. Sie müssen Verschwiegenheit zu den bekanntgewordenen Angelegenheiten wahren. Während der Ausübung dürfen Sie Ihr Gesicht nicht verhüllen.
Kurztext
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gemeindewahlbüro).
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
Voraussetzungen
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf
  Außenstelle Melsdorf
    
  Rotenhofer Weg 1
    
  24109 Melsdorf
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Postanschrift:
      
       Inspektor-Weimar-Weg 17
        
      24239 
       Achterwehr 
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Wichtiger Hinweis:
Besuche vor Ort sind vorher abzustimmen.		  
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf)
  
  Sachbearbeiterin
    
  
      Abteilung 0 - Hauptamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-006  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      L.thomsen[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Obergeschoss  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf)
  
  
  
      Abteilung 0 - Hauptamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-003  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      c.voss[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Obergeschoss  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Außenstelle Melsdorf)
  
  Sachbearbeiter
    
  
      Abteilung 0 - Hauptamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-004  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      m.voss[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      OG  
  
Amt Achterwehr - Hauptamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-001  
  
  
  
  
      E-Mail:
      a.kock[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-002  
  
  
  
  
      E-Mail:
      m.reiser[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      23  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Hauptamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-003  
  
  
  
  
      E-Mail:
      c.voss[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
 
				 
				 
				 
				 
				