Anerkennung als Stadtplanerin oder Stadtplaner mit Berufsqualifikation aus dem Ausland beantragen
Sie möchten als Stadtplaner oder Stadtplanerin in Schleswig-Holstein tätig sein? Dann müssen Sie vor Eintragung in die Architektenliste die Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschluss beantragen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Direkt online beantragen:
Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenDie Berufsbezeichnung Stadtplaner oder Stadtplanerin dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Schleswig-Holstein prüft und entscheidet über Ihre Eintragung in die Architektenliste.
Kurztext
Architekten- und Ingenieurkammer des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
Die Gebühr richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.
Hinweise:
Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG)
Rechtsbehelf
Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen.
Die Entscheidung wird dann überprüft. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides.
Ansprechpartner
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
  
  Düsternbrooker Weg 71
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 57065-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 57065-25
  
  
      E-Mail:
      info[at]aik-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.aik-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
    
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr