Apostille
Eine Apostille ist eine bestimmte Form der Beglaubigung (Beispiel: Beglaubigung der Echtheit einer Unterschrift auf einer Urkunde) .
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Deutsche öffentliche Urkunden und Bescheinigungen, die für den Gebrauch im Ausland vorgesehen sind, müssen unter bestimmten Voraussetzungen im Inland beglaubigt werden, wenn dies der ausländische Staat verlangt.
Beglaubigt wird
Die Bestätigung der Echtheit dieses Dokumentes erfolgt je nach Verwendungsland durch eine Beglaubigung oder Apostille:
In Schleswig-Holstein richtet sich die Zuständigkeit nach der Herkunft der Urkunde. Im Einzelnen zuständig ist:
- das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport hinsichtlich aller öffentlichen Urkunden, die im Land Schleswig-Holstein ausgestellt worden sind, mit Ausnahme der nachfolgend unter den Nummern 2 bis 4 genannten und der von Dienststellen des Bundes ausgestellten Urkunden. Der Beglaubigung durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport geht in der Regel eine Vorbeglaubigung durch die Verwaltung des Kreises/der kreisfreien Stadt voraus, in dessen/deren Bezirk die Urkunde ausgestellt worden ist, so zum Beispiel bei Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie bei Meldebescheinigungen.
 - das Ministerium für Justiz und Gesundheit hinsichtlich aller öffentlichen Urkunden, die in seinem Geschäftsbereich und im Bereich der Finanzgerichtsbarkeit ausgestellt worden sind, mit Ausnahme der nachfolgend unter den Nummern 3 und 4 genannten Urkunden.
 - die Landgerichtspräsidenten in Flensburg, Itzehoe, Kiel und Lübeck jeweils hinsichtlich der in ihrem Geschäftsbereich und der von den Notaren, die in ihrem Bezirk ihren Amtssitz haben, ausgestellten öffentlichen Urkunden.
 - die Amtsgerichtspräsidenten in Kiel und Lübeck jeweils hinsichtlich der in ihrem Geschäftsbereich ausgestellten Urkunden.
 
Die ausgestellten Apostillen/Beglaubigungen verlieren automatisch ihre Gültigkeit, wenn die Urkunden nicht mehr gültig sind. Dies kann unter anderem bei Meldebescheinigungen oder Ehefähigkeitszeugnissen der Fall sein. Wie aktuell die Urkunden sein müssen, erfahren die Antragsteller/innen bei der konsularischen Vertretung des jeweiligen Staates.
Beglaubigungen werden zumeist sehr kurzfristig benötigt. Gerade dann sollten Sie die Vollständigkeit und Beglaubigungsfähigkeit Ihrer Unterlagen vorab telefonisch mit der zuständigen Stelle abstimmen, damit unnötiger Zeit- und Wegeaufwand vermieden wird.
Weitere Informationen zur Beglaubigung von Urkunden und Apostillen finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (AA) erfahren Sie, welche Länder im Einzelnen dem Haager Übereinkommen vom 05. Oktober 1961 zur Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind.
Beglaubigung von öffentlichen Urkunden
AA - Internationaler Urkundenverkehr ("Haager Apostille")
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle
  
  Kaisertraße 10
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
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       Kaiserstraße 8
        
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Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; 
Mi 7.15-12.00 Uhr; 
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; 
Fr 8.00-12.00 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
  
      Tel:
      +49 4331 202-361  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-363
  
  
  
      E-Mail:
      kommunalaufsicht[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      3. OG  
  |  
      Zimmer:
      313  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
  
  Leitung
    
  
      Fachdienst
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-364  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-363
  
  
  
      E-Mail:
      kommunalaufsicht[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      3. OG  
  |  
      Zimmer:
      314  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle)
Fachdienst
  
      Tel:
      +49 4331 202-365  
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      Fax:
      +49 4331 202-363
  
  
  
      E-Mail:
      soeren.jans[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      3. OG  
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      Zimmer:
      313  
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  
  Düsternbrooker Weg 92
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-2833
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]im.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
      
    
Postanschrift:
      
          Postfach
          7125
        
      
      24171 
       Kiel 
    
Ministerium für Justiz und Gesundheit
  
  Lorentzendamm 35
    
  24103 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-3870
  
  
      E-Mail:
      Poststelle[at]jumi.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html
      
    
Postanschrift:
      
          Postfach
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       Kiel