Arbeitsstättenverordnung: Ausnahme
Ausnahmen von Regelungen der Arbeitsstättenverordnung müssen bei der Unfallkasse Nord beantragt werden.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat. Geregelt werden zum Beispiel Anforderungen an Arbeitsräume, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur.
Sie als Arbeitgeber können bei der zuständigen Behörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung schriftlich beantragen, wenn
Bei der Beurteilung muss die Behörde die Belange der kleineren Betriebe besonders berücksichtigen.
Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)
§ 3 Abs. 3 Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV).
§ 3 ArbStattV - Gefährdungsbeurteilung
- Berufsausbildung: Löschung des Ausbildungsverhältnisses
 - Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse nach BBiG ändern
 - Kündigungsschutz für werdende Mütter
 - Lehrerin und Lehrer mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz; Anerkennung beantragen
 - Zustimmung zur Kündigung schwerbehinderter Menschen beantragen
 
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