Besoldung, Versorgung, Entgelt, Beihilfe
Zuständig u. a. für die Besoldung, Versorgung, Beihilfe oder das Entgelt in Schleswig-Holstein ist das Dienstleistungszentrum Personal.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Das Dienstleistungszentrum Personal (DZLP) ist als Landesoberbehörde zuständig für die Festsetzung und Anweisung von
für Beamtinnen / Beamte, Beschäftigte und Versorgungsempfängerinnen / Versorgungsempfänger des Landes Schleswig-Holstein.
Außerdem ist es für die Abwicklung von Trennungsgeld, Umzugskosten etc. zuständig.
An das Dienstleistungszentrum Personal (DLZP).
Ansprechpartner
Dienstleistungszentrum Personal (DLZP)
  
  Gartenstraße 6
    
  24103 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 988-8800  
  |  
      Fax:
      +49 431 988-8890
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]dlzp.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/DLZP/dlzp_node.html