Chemikalien: Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Wer Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen z.B. installieren oder warten möchte, benötigt eine Sachkundebescheinigung.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Wenn Sie Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen installieren, auf Dichtheit kontrollieren, warten, instand halten oder die Gase rückgewinnen, benötigen Sie nach dem 4. Juli 2009 eine neue Sachkundebescheinigung, damit Sie Ihre Tätigkeit weiter ausführen dürfen. Dies sieht die Chemikalien-Klimaschutzverordnung vor, die am 1. August 2008 in Kraft getreten ist und die auf der europäischen F-Gase-Verordnung beruht.
Diese betrifft folgende Tätigkeiten:
Für den Erwerb der Sachkundebescheinigungen müssen Sie grundsätzlich eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung ablegen.
Auf Antrag kann eine Befreiung von der Notwendigkeit einer technischen und handwerklichen Ausbildung ausgesprochen werden, sofern der Antragsteller nachweist, dass er vergleichbar qualifiziert ist.
Bei folgenden Fällen müssen Sie zudem:
- Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
 - Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
 - Baulicher Brandschutz: Prüfingenieurin/Prüfingenieur- Anerkennung
 - Dichtheitsprüfung
 - Erd- und Grundbau: Prüfsachverständige / Prüfsachverständiger - Anerkennung
 
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Handwerkskammer Flensburg
  
  Johanniskirchhof 1-7
    
  24937 Flensburg
  
      Tel:
      0049461 866-0  
  |  
      Fax:
      0049461 866-110
  
  
      E-Mail:
      info[at]hwk-flensburg.de
      
    
  
Postanschrift:
      
          Postfach
          1738
        
      
      24907 
       Flensburg 
    
Öffnungszeiten:
      Mo. - Do: 7.30 – 16.00 Uhr
Fr. 7.30 – 12.30 Uhr