Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Haben sich Fahrzeugdaten oder Fahrzeughalterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Fahrzeugs, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen. Dies gilt für:
Halterdaten ändern sich, wenn Sie Ihren Namen ändern, zum Beispiel, wenn Sie heiraten. Auch wenn Sie umziehen, müssen Sie die Änderung Ihrer Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Fahrzeugdaten beziehungsweise technische Daten, ändern sich zum Beispiel bei:
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.
Kurztext
Zulassungsbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Regionale Hinweise
Sie können sich mit Ihrem Anliegen wohnortunabhängig an die Kfz-Zulassungsbehörden in Rendsburg, Eckernförde, Altenholz oder Hohenwestedt wenden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Bei Anhängern auÃerdem:
Je nachdem, welche Ãnderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:
Bei Ãnderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der StraÃenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Ãnderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:
Bei Vertretung durch eine dritte Person:
Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
- Erstzulassung eines Fahrzeugs aus einem Drittstaat (Neuzulassung) beantragen
 - Fahrzeug auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter wiederzulassen
 - Kfz: Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Fahrzeugs
 - Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) - ersetzen (Auskunft zur Abholbereitschaft)
 - Kfz: Zwangsweise Außerbetriebsetzung (Zwangsstilllegung)
 
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-644  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-205
  
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde1[at]kreis-rd.de
      
    
  
  
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Altenholz
  
  Teichkoppel 72
    
  24161 Altenholz
  
      Tel:
      +49 431 320979-26  
  |  
      Fax:
      +49 431 320979-22
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde3[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Öffnungszeiten:
      Mo., Do.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 15:00 Uhr 
Di.
07:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 17:00 Uhr 
Mi. geschlossen 
Fr. 
07:00 - 11:00 Uhr		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Eckernförde
  
  Rendsburger Straße 109
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49 4351 66676-0  
  |  
      Fax:
      +49 4351 66676-29
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde2[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Postanschrift:
      
       Rendsburger Straße 109
        
      24340 
       Eckernförde 
    
Öffnungszeiten:
      Mo 8.00-12.00 Uhr; 
Di 8.00-12.00 Uhr und 14.00-17.30 Uhr; 
Mi 8.00-12.00 Uhr; 
Do 8.00-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr; 
Fr 8.00-12.00 Uhr		  
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Zulassungsbehörde Hohenwestedt
  
  Am Markt 17
    
  24594 Hohenwestedt
  
      Tel:
      +49 4871 36-5312  
  |  
      Fax:
      +49 4871 36-536
  
  
      E-Mail:
      zulassungsbehoerde4[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/
      
    
Postanschrift:
      
          Postfach
          905
        
      
      24758 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Zutritt nur nach telefonischer Terminvereinbarung!
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 8:00-11:00 Uhr