Erlaubnis für Zucht, Haltung und Handel mit Tieren beantragen
Für bestimmte Tätigkeiten im gewerblichen Umgang mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Wenn Sie gewerbsmäßig  also selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht  mit Tieren umgehen, benötigen Sie eine Erlaubnis
Sie müssen dafür nicht zwingend ein Gewerbe anmelden beziehungsweise angemeldet haben. 
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie:
Eine Erlaubnis ist ebenso erforderlich, wenn Sie:
Kurztext
Bearbeitungszeit: bis zu 4 Monate, Verlängerung um 2 Monate möglich
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Berechtigung zur Führung des Zusatz "Landwirtschaftliche Buchstelle" zur Berufsbezeichnung beantragen
 - Fleischgewinnung / Schlachtung: Zulassung
 - Haltung von Nutztieren: Anzeige
 - Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)
 - Tiere: Schlachten - Benennung eines weisungsbefugten Verantwortlichen
 
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-103  
  
  
  
  
      E-Mail:
      u.kasper[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-313  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-568
  
  
  
      E-Mail:
      veterinaeramt[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      1. OG  
  |  
      Zimmer:
      118  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Veterinär- und Lebensmittelaufsicht
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-1034  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-568
  
  
  
      E-Mail:
      veterinaeramt[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      1. OG  
  |  
      Zimmer:
      106