Gewerbesteuer bezahlen
Wenn Sie ein gewerbliches Unternehmen in Deutschland betreiben, unterliegen Sie der Gewerbesteuerpflicht und müssen gegebenenfalls eine Gewerbesteuer zahlen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Direkt online beantragen:
ELSTER - Elektronische SteuererklärungSie sind eine Einzelperson und erzielen mit Ihrem inländischen Gewerbebetrieb einen Gewerbeertrag von mehr als EUR 24.500? Dann liegen Sie über dem Freibetrag und müssen bei Ihrem Finanzamt eine elektronische Gewerbesteuererklärung abgeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im Erhebungszeitraum  also im abgelaufenen Kalenderjahr  war.
Zudem erklären Sie ausgehend von Ihrem Gewinn oder Verlust  Einnahmen abzüglich Ausgaben  weitere Hinzurechnungen oder Kürzungen.
Außerdem geben Sie an, in welcher Gemeinde Sie Ihr Gewerbe betreiben. Anschließend erhalten Sie vom Finanzamt einen Bescheid über den sogenannten Gewerbesteuermessbetrag.
Den Gewerbesteuermessbetrag ermittelt das Finanzamt, indem es den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert. Dieser Messbetrag ist die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer.
Das Finanzamt informiert die Gemeinde, in der Sie Ihr Gewerbe betreiben, über den Gewerbesteuermessbetrag. Sie erhalten anschließend einen Bescheid über die von Ihnen zu zahlende oder die von der Gemeinde an Sie zu erstattende Gewerbesteuer.
Die Gemeinde errechnet die Gewerbesteuer aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde. Jede Gemeinde bestimmt ihren Hebesatz selbst.
Die Gemeinde entscheidet mit dem Bescheid über die Gewerbesteuer auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
Kurztext
Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, müssen Sie die Gewerbesteuererklärung elektronisch einreichen. Sie können die Gewerbesteuererklärung unter anderem kostenfrei über das ELSTER-Online-Portal der Finanzverwaltung erstellen und übermitteln:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen nicht steuerlich beraten werden:
Wenn Sie als steuerpflichtige Person beziehungsweise als Unternehmen Ihre Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberatungsbüro erstellen lassen:
Es fallen keine Kosten an.
§§ 7 bis 9 Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 11 Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 16 Gewerbesteuergesetz (GewStG)
§ 25 Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  Abteilungsleiter
    
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-201  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Obergeschoss  
  |  
      Zimmer:
      31  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  Sachbearbeiterin
    
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-204  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      b.warnholz[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Obergeschoss  
  |  
      Zimmer:
      31  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-206  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Erdgeschoss  
  |  
      Zimmer:
      3  
Amt Achterwehr - Kämmerei
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      finanzabteilung[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kämmerei)
  
      Tel:
      +49 4340 409-205  
  
  
  
  
      E-Mail:
      v.tetens[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kämmerei)
  
      Tel:
      +49 4340 409-206  
  
  
  
  
      E-Mail:
      m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de