Grundsteuerbescheid erhalten
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Direkt online beantragen:
Erklärung über ELSTER abgebenDie Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Gemeinde erhoben, auf deren Gemeindegebiet der Grundbesitz liegt.
Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz. Grundbesitz sind
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte.
Der Grundsteuerwert bildet ab 2025 die Grundlage für den Steuermessbetrag (bis einschließlich 2024: Einheitswert). Diese Werte werden vom Finanzamt im Einheits-/Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid festgestellt. Die Gemeinde beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Bei Grundstücksveräußerungen ist der Veräußerer noch Schuldner der Grundsteuer im Jahr der Veräußerung. Erwerber ist Steuerschuldner der Folgejahre.
Aktuelle Information zur Reform der Grundsteuer finden Sie hier:
Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein
Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Für die Erteilung des Grundsteuerwertbescheides sowie für den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag Grundsteuermessbetrag (bis einschließlich 2024 jeweils Bescheide zum Einheitswert) ist grundsätzlich das Finanzamt zuständig, in dessen Bereich das Grundstück belegen ist.
Finanzämter in Schleswig-Holstein
Rückrufservice zur Grundsteuer
Weitere Informationen zum Thema Steuern finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  Abteilungsleiter
    
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-201  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      m.carstensen[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Obergeschoss  
  |  
      Zimmer:
      31  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-205  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      v.tetens[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      3  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  
  
      Abteilung  II - Finanzverwaltung / Kämmerei
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-206  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      Erdgeschoss  
  |  
      Zimmer:
      3  
Amt Achterwehr - Kämmerei
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      finanzabteilung[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kämmerei)
  
      Tel:
      +49 4340 409-205  
  
  
  
  
      E-Mail:
      v.tetens[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kämmerei)
  
      Tel:
      +49 4340 409-206  
  
  
  
  
      E-Mail:
      m.wolfeil[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Finanzamt Kiel - Grundsteuerreform
  
  Feldstr. 24
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      0431 6024400  
  |  
      Fax:
      +49 431 602-1009
  
  
      E-Mail:
      poststelle[at]fa-kiel.landsh.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Mo, Do und Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Di: 8:00 - 12:00 und 14:00 - 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
(und nach Vereinbarung).