Fahrerkarte für die gewerbliche Güter- und Personenbeförderung erstmalig beantragen
Mit Hilfe des digitalen Kontrollgerätes werden Lenk- und Ruhezeiten aufgezeichnet.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Für bestimmte Kraftfahrzeuge, die ab 01. Mai 2006 erstmals in den Verkehr gebracht wurden, ist die Verwendung eines digitalen Kontrollgeräts vorgeschrieben. Betroffen sind Fahrzeuge, die
Das digitale Kontrollgerät zeichnet die Lenk- und Ruhezeiten auf, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen.
Die Fahrerkarte ersetzt die bisherige Tachoscheibe und speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach werden die ältesten Daten überschrieben. Jede Fahrerin/jeder Fahrer darf nur über eine gültige Fahrerkarte verfügen. Dies wird überprüft (national: Zentrales Kontrollgerätkartenregister, international: TACHOnet).
Folgende Daten sind ablesbar:
Voraussetzungen:
Die Antragstellerin/der Antragsteller soll ihren/einen Hauptwohnsitz in Deutschland haben beziehungsweise ein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland nachweisen.
Die Fahrerkarte können nur Inhaberinnen/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis in Form des Kartenführerscheins erhalten. Sollte noch kein Kartenführerschein vorliegen, muss dieser bei Antragstellung der Fahrerkarte gleichzeitig mit beantragt werden. Es muss wenigstens eine der folgenden Fahrerlaubnisklassen nachgewiesen werden: B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
Regionale Hinweise
Der Antrag auf Fahrerkarte kann auch online bzw. per Post gestellt werden:
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt in deren/dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig.
Die Fahrerkarte kann frühestens sechs Monate vor Ablauf, mindestens jedoch 15 Werktage vor Ablauf der Gültigkeit, neu beantragt werden.
Die Gebühren können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Informationen zum Kontrollgerätekartenregister sowie zum digitalen EG-Kontrollgerät finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA).
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-1286  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-264
  
  
  
      E-Mail:
      fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      5. OG  
  |  
      Zimmer:
      533  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-283  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-264
  
  
  
      E-Mail:
      fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      5. OG  
  |  
      Zimmer:
      515  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Verkehr
Fachbereich - Ordnung, Verkehr und Veterinärwesen
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-285  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-264
  
  
  
      E-Mail:
      fahrerlaubnisbehoerde[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      5. OG  
  |  
      Zimmer:
      517