Pflege: Pflegewohngeld
Pflegewohngeld ist eine bewohnerbezogene Förderung einer Pflegeeinrichtung.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Pflegewohngeld ist eine bewohnerbezogene Förderung der Investitionskosten bei vollstationärer Pflege. Es wird an die Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner gewährt, deren Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Investitionskosten nicht ausreicht. Dabei gilt eine Einkommensgrenze. Pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen mit geringen Einkünften und geringem Vermögen werden auf diese Weise von den Investitionskosten entlastet.
Die Höhe des Pflegewohngeldes richtet sich insbesondere nach den Investitionskosten des Pflegeheimes und der Einkommens- und Vermögenssituation der pflegebedürftigen Bewohnerin oder des Bewohners. Maximal können 15,35 Euro täglich an Pflegewohngeld gewährt werden.
Die Förderung ist von dem Träger der Pflegeeinrichtung bei dem zuständigen Kreis oder der kreisfreien Stadt zu beantragen. Für die Antragstellung ist die Zustimmung der pflegebedürftigen Bewohnerin oder des pflegebedürftigen Bewohners erforderlich. Unterlagen zur Einkommens- und Vermögenssituation können der Bewilligungsbehörde gesondert zugeleitet oder dem Antrag der Pflegeeinrichtung in einem verschlossenen Umschlag beigefügt werden. In bestimmten Fällen kann der Antrag auf Pflegewohngeld auch von der oder dem Pflegebedürftigen selbst gestellt werden.
Pflegewohngeld wird nur für pflegebedürftige Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen gezahlt, für die ein Träger der Sozialhilfe in Schleswig-Holstein die Kosten der Sozialhilfe bereits trägt oder im Falle der Sozialhilfebedürftigkeit zu tragen hätte.
An Ihre Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Amt für Soziales oder Sozialamt).
Auskünfte erteilt auch die zuständige vollstationäre Pflegeeinrichtung.
Pflegewohngeld wird grundsätzlich ab dem Antragsmonat gewährt.
Es kann auch ab Vorliegen der Voraussetzungen gezahlt werden, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Bekanntgabe des Leistungsbescheides der Pflegekasse gestellt wird.
Keine
Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegewohngeld finden Sie auch auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Leistungen der Pflegeversicherung und Pflegewohngeld
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  
  
      Sozial- und Wohngeldamt
Abteilung 0 - Hauptamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-015  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      sozialamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      19  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  
  
      Sozial- und Wohngeldamt
Abteilung 0 - Hauptamt
    
  
      Tel:
      +49 4340/409-013  
  |  
      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
  
      E-Mail:
      sozialamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      19  
Amt Achterwehr - Sozial- und Wohngeldamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-000  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-162  
  |  
      Fax:
      +49 4331/202-447
  
  
  
      E-Mail:
      Hilfe-zur-Pflege[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      3. OG  
  |  
      Zimmer:
      316  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
    
  
      Tel:
      +49 4331/202-441  
  |  
      Fax:
      +49 4331/202-447
  
  
  
      E-Mail:
      Hilfe-zur-Pflege[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      3. OG  
  |  
      Zimmer:
      323  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-458  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-447
  
  
  
      E-Mail:
      hilfe-zur-pflege[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      3. OG  
  |  
      Zimmer:
      317  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-430  
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      Fax:
      +49 4331 202-447
  
  
  
      E-Mail:
      hilfe-zur-pflege[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      3. OG  
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      Zimmer:
      317  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Soziales und Eingliederungshilfen
Fachbereich - Soziales, Arbeit und Gesundheit
    
  
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      +49 4331/202-447
  
  
  
      E-Mail:
      Hilfe-zur-Pflege[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      3. OG  
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      Zimmer:
      320