Vaterschaftsanerkennung
Wenn Sie eine Erklärung abgeben möchten, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie eine Zustimmungserklärung der Mutter, so kann dieses in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und Notariaten öffentlich beurkundet werden.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und in Notariaten beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.
Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich. Sofern eine Anerkennung der Mutterschaft oder eine Zustimmungserklärung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich ist, müssen diese auch durch ein Standesamt, durch das Jugendamt, oder durch ein Notariat beurkundet werden.
Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter oder des Vaters eine Mutterschaftsanerkennung vor, kann sie ebenfalls öffentlich beurkundet werden. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.
Kurztext
Zuständige Stelle
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notariaten abgegeben werden.
Insbesondere wird geprüft:
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anerkennungserklärung kann zeitlich unbeschränkt, auch schon vor der Geburt des Kindes (pränatale Anerkennung), nach dessen Tod (postmortale Anerkennung) ebenso für totgeborene Kinder abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer
Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen sind gebührenfrei.
Gegebenenfalls 30 EUR für die Versicherung an Eides Statt eines Dolmetschers oder eine Dolmetscherin.
Nachweis zur Identität (z.B. Personalausweis, Reisepass, ID-Karte)
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
  Der Amtsdirektor
    
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340/409-000  
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      Fax:
      +49 4340/409-329
  
  
      E-Mail:
      info[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-achterwehr.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr		  
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
  
  
  
      Standesamt - über Amt Molfsee
    
  
      Tel:
      +49 431/6500-929  
  
  
  
  
      E-Mail:
      standesamt[at]molfsee.de
      
    
  
  
Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee
  
  Mielkendorfer Weg 2
    
  24113 Molfsee
  
      Tel:
      0431 65009-0  
  |  
      Fax:
      0431 6509-14
  
  
      E-Mail:
      info[at]molfsee.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Mo, Di, Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 7.00 - 12.00 Uhr
	Dienstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
	Mittwoch geschlossen
	Weitere Termine nach Vereinbarung
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
  
      Tel:
      +49 431 65009-26  
  |  
      Fax:
      +49 431 650914
  
  
  
      E-Mail:
      m.hackauf[at]molfsee.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      16  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
  
      Tel:
      +49 431 65009-29  
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      Fax:
      +49 431 650914
  
  
  
      E-Mail:
      b.rohwer[at]molfsee.de
      
    
  
  |  
      Zimmer:
      19  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Kooperationspartner Amt Molfsee)
  
      Tel:
      +49 431 65009-11  
  |  
      Fax:
      +49 431 650914
  
  
  
      E-Mail:
      s.lohse[at]molfsee.de
      
    
  
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      Zimmer:
      20  
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
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      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. 7:15-12:00 Uhr 
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr 
Fr. 8:00-12:00 Uhr 
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja		  
    
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
      Einschränkung:
      Q-Sch
    
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-147  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-855
  
  
  
      E-Mail:
      bss[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      216  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
      Einschränkung:
      A, G, N, O, St, Z, La-Leh
    
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-197  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-855
  
  
  
      E-Mail:
      bss[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      215  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-148  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-855
  
  
  
      E-Mail:
      bss[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      213  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-408  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-855
  
  
  
      E-Mail:
      bss[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      211  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
      Einschränkung:
      C-F, Pa-Pg
    
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-397  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-855
  
  
  
      E-Mail:
      bss[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      212  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-550  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-372
  
  
  
      E-Mail:
      uh-uvk[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      210  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
      Einschränkung:
      H - Kle
    
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-410  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-855
  
  
  
      E-Mail:
      bss[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      217  
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
  
      Einschränkung:
      Kli - Kz
    
  
  
      Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
    
  
      Tel:
      +49 4331 202-411  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-855
  
  
  
      E-Mail:
      bss[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Etage:
      2. OG  
  |  
      Zimmer:
      214