Veränderungssperren
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung (Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen).
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Eine Veränderungssperre dient der Sicherung der Bauleitplanung.
Hat eine Gemeinde eine Veränderungssperre für ein Baugebiet, das sie mit einem Bebauungsplan überplanen will, erlassen, dürfen in diesem Baugebiet weder:
Davon ausgenommen sind Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung.
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
  
  Inspektor-Weimar-Weg 17
    
  24239 Achterwehr
  
      Tel:
      +49 4340 409-000  
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      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
      E-Mail:
      bauordnungsamt[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
Öffnungszeiten:
      Montags bis freitags (außer mittwochs) 8.00-12.00 Uhr
und zusätzlich dienstags 15.00-17.30 Uhr
    
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-101  
  
  
  
  
      E-Mail:
      c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Amt Achterwehr - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt)
  
      Tel:
      +49 4340 409-102  
  |  
      Fax:
      +49 4340 409-329
  
  
  
      E-Mail:
      f.striezel[at]amt-achterwehr.de
      
    
  
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      Zimmer:
      19