Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen
Möchten Sie als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten? Dann benötigen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
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Leistung über den Einheitlichen Ansprechpartner beantragenAls selbstständige Versicherungsvermittlerin oder selbstständiger Versicherungsvermittler benötigen Sie eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK).
Als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler sind Sie tätig als
Als Versicherungsvertreterin oder Versicherungsvertreter vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und sind durch einen Vertretervertrag mit dem Versicherungsunternehmen verbunden.
Als Versicherungsmaklerin oder Versicherungsmakler vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag und im Interesse der Kundinnen und Kunden.
Wenn Sie Teil einer Personengesellschaft sind, benötigt jede geschäftsführende Gesellschafterin und jeder geschäftsführende Gesellschafter eine Erlaubnis.
Kurztext
Ihre örtlich zuständige IHK
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
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Zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige IHK
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- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Fahrschule: Zweigstellenerlaubnis
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Spielhallenerlaubnis beantragen
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel:
+49 431 530550-0
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Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
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Web:
www.ea-sh.de
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
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Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
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Öffnungszeiten:
Montag 07:30 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr
Freitag 07:30 - 14:00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Geschäftsbereich Existenzgründung und Unternehmensförderung
Bergstraße 2
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Öffnungszeiten
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Fr 8:00-15:30