Auskünfte aus dem Fischereibuch anfordern
Möchten Sie wissen, wem ein bestimmtes Fischereirecht gehört, können Sie sich an die obere Fischereibehörde wenden und diese Auskunft anfordern.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
Sie bitten formlos per Mail oder telefonisch eine Auskunft aus dem Fischereibuch an. Wenn Sie ein begründetes Interesse vorweisen, in dem Sie plausibel Ihre Gründe erläutern, erhalten Sie die Auskunft von der oberen Fischereibehörde, indem Ihnen der Inhaber des Fischereirechtes benannt wird. Das Fischereibuch dient demnach als zentrales Auskunftsregister.
Kurztext
Zuständig: obere Fischereibehörde
Voraussetzungen
Es muss ein begründetes Interesse vorliegen: Die Gründe erläutern Sie, je nachdem in welcher Form Sie den Antrag stellen, schriftlich oder mündlich
§ 6 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
§ 7 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
§ 9 Fischereigesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesfischereigesetz - LFischG)
§ 1 Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes (LFischG-DVO)
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
  
  Hamburger Chaussee 25
    
  24220 Flintbek
  
      Tel:
      +49 4347 704-0  
  |  
      Fax:
      +49 4347 704-116
  
  
      E-Mail:
      Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr