Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen
Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.
							
								
									Quelle der Inhalte:
								 
								Landesportal Schleswig-Holstein
							
						
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Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassenSind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Kurztext
Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
Voraussetzungen
Ansprechpartner
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung Hauptstelle Flintbek
  
  Hamburger Chaussee 25
    
  24220 Flintbek
  
      Tel:
      +49 4347 704-0  
  |  
      Fax:
      +49 4347 704-116
  
  
      E-Mail:
      Poststelle-flintbek[at]LLnL.landsh.de
      
    
  
      Web:
      www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LLNL/LLNL_node.html
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr