städtebauliche Satzungen
Neben dem Bebauungsplan als wichtigstem planungsrechtlichem Instrument bzw. wichtigster Satzung bieten sich der Gemeinde noch weitere Möglichkeiten die städtebauliche Ordnung zu gewährleisten.
Quelle der Inhalte:
Stadt Wedel
- Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Erstellung eines Verkehrswertgutachtens über den Wert eines Grundstücks oder dem Recht an einem Grundstück beantragen
- Informationen über den Katastrophenschutz erhalten
- Veranstaltungen, Projekte und Publikationen des Landesbeauftragten für politische Bildung
Ansprechpartner
Amt Achterwehr
Der Amtsdirektor
Inspektor-Weimar-Weg 17
24239 Achterwehr
Tel:
+49 4340/409-000
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
info[at]amt-achterwehr.de
Web:
www.amt-achterwehr.de
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 15.00 bis 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt Achterwehr)
Abteilungsleiter
Abteilung I - Bauverwaltungs- und Ordnungsamt
Tel:
+49 4340/409-101
|
Fax:
+49 4340/409-329
E-Mail:
c.joehnk[at]amt-achterwehr.de
Etage:
Erdgeschoss
|
Zimmer:
11