Unterhaltsvorschuss für Kinder von Alleinerziehenden beantragen
Sie sind alleinerziehend und erhalten vom anderen Elternteil keinen oder nur teilweise Unterhalt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie erhalten für Ihr Kind den Unterhaltsvorschuss, wenn Sie es in Ihrem Haushalt ohne den anderen Elternteil erziehen, gegen den das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Dieser Unterhalt wird jedoch vom anderen Elternteil beziehungsweise der zu Unterhaltszahlungen verpflichteten Person nicht, unvollständig oder unregelmäßig gezahlt.
Auch für Kinder mit einem verstorbenen Elternteil kann ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bestehen, wenn keine oder nicht ausreichende Waisenbezüge gezahlt werden.
Der Lebensmittelpunkt des Kindes muss dabei eindeutig in Ihrem Haushalt liegen. Bei der Durchführung des Wechselmodells besteht somit kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Sie dürfen keinen neuen Partner beziehungsweise keine neue Partnerin geheiratet haben.
Wenn die Bezugsvoraussetzungen vorliegen, wird Ihnen der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes gezahlt.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses errechnet sich aus der Höhe der jeweiligen Mindestunterhaltssätze abzüglich Kindergeldanteile und gegebenenfalls abzüglich bereits fließender Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge.
Es gelten derzeit folgende Beträge (Stand: 2025):
Der Unterhaltsvorschuss wird immer zum Beginn eines Kalendermonats ausgezahlt und kann für 1 Monat rückwirkend beantragt werden.
Kurztext
An Ihre zuständige Unterhaltsvorschussstelle.
Folgende Voraussetzungen für die Bewilligung von Unterhaltsvorschuss müssen erfüllt sein:
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Unterhaltsvorschuss kann für 1 Monat rückwirkend bewilligt werden, wenn die Voraussetzungen zu dem Zeitpunkt bereits erfüllt waren.
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt folgende Hinweise:
Regionale Hinweise
Nähere Informationen bekommen Sie auf den Seiten des
Kreises Rendsburg-Eckernförde.
Ansprechpartner
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel:
+49 4331 202-0
|
Fax:
+49 4331 202-295
E-Mail:
info[at]kreis-rd.de
Web:
www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
Postanschrift:
Kaiserstraße 8
24768
Rendsburg
Öffnungszeiten:
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr
Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-418
|
Fax:
+49 4331 202-372
E-Mail:
uvo[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
223
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
M
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-610
|
Fax:
+49 4331 202-372
E-Mail:
uh-uvk[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
230
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
I, O, Q, R
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-416
|
Fax:
+49 4331 202-372
E-Mail:
uh-uvk[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
230
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
St-V
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-414
|
Fax:
+49 4331 202-372
E-Mail:
uh-uvk[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
231
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
A, C, Z
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-308
|
Fax:
+49 4331 202-372
E-Mail:
uh-uvk[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
229
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
H, J, Sch
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-606
|
Fax:
+ 49 4331 202-372
E-Mail:
uh-uvk[at]kreis-rd.de
Etage:
2. OG
|
Zimmer:
228
Mitarbeiter (Kreis Rendsburg-Eckernförde)
Einschränkung:
L, N, P
Fachdienst - Kinder, Jugend, Sport
Fachbereich - Jugend, Familie und Bildung
Tel:
+49 4331 202-419
|
Fax:
+49 4331 202-184
E-Mail:
uvo[at]kreis-rd.de
Etage:
2.OG
|
Zimmer:
227