Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR, FI) beantragen
Wenn Sie eine Erlaubnis für Luftfahrtpersonal - zum Beispiel eine Pilotenlizenz - erlangen möchten, müssen Sie eine theoretische Prüfung ablegen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Wenn Sie in der Luftfahrt arbeiten wollen, müssen Sie unter Umständen eine theoretische Prüfung absolvieren. Dies gilt vor allem für angehende:
Sie können die Abnahme folgender theoretischer Prüfungen beantragen:
Außerdem können Sie im Zusammenhang mit Ihrer Theorieprüfung die Abnahme der für Ihre angestrebte Erlaubnis notwendigen Sprechfunkprüfungen AZF, AZFE, BZF I oder BZFE beantragen.
Zur Abnahme einer theoretischen Prüfung benötigt das Luftfahrt-Bundesamt von Ihnen:
Bevor Sie die theoretische Prüfung ablegen, prüft das Luftfahrt-Bundesamt, ob Sie alle notwendigen Voraussetzungen erfüllen und über alle erforderlichen Unterlagen verfügen.
Kurztext
Angaben zu Prüfungsfächern und -termin
Um die Abnahme einer theoretischen Prüfung für Luftfahrtpersonal zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Nachdem Sie die beantragte theoretische Prüfung absolviert haben, versendet das Luftfahrt-Bundesamt die Ergebnismitteilung über das Bundesportal an Ihr Postfach. Sie rufen den Bescheid über das Postfach Ihres BundID-Kontos ab.
Voraussetzungen
Bearbeitungsdauer
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) versendet die Ladung und gegebenenfalls einen Kostenbescheid zur theoretischen Prüfung in der Regel zeitnah nach der Antragstellung.
Die Prüfungsergebnisse werden in der Regel an dem auf den letzten Tag Ihrer Prüfungssitzung folgenden Werktag über das Bundesportal zugestellt.
für die Beantragung einer theoretischen Prüfung:
bei Wiederholungsprüfungen:
wenn Ihre Ausbildungsorganisation nicht in den Zuständigkeitsbereich des Luftfahrt-Bundesamts fällt:
für die Anrechnung theoretischer Kenntnisse:
bei Beantragung einer Sprechfunkprüfung:
bei Vertretung erforderlich:
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Ansprechpartner
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel:
+49 531 2355-0
|
Fax:
+49 531 2355-9099
E-Mail:
poststelle[at]lba.de
Web:
www.lba.de
Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 (Abnahme von Theorieprüfungen)
Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig
Tel:
+49 531 23554280
|
Fax:
+49 531 23554299
E-Mail:
theoriepruefungen[at]lba.de
Web:
www.lba.de/