Erlaubnis zum Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern beantragen
Für das Kürzen des bindegewebigen Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten männlichen Kälbern benötigen Sie eine Erlaubnis.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Beim Kürzen des Endstückes des Schwanzes von unter drei Monate alten Kälbern mittels elastischer Ringe handelt es sich um eine nicht erlaubte Amputation.
Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis.
Veterinärämter oder Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.