Eignung zur Praxisanleitung von Medizinische Technologinnen und Technologen für Laboratoriumsanalytik nachweisen
Wenn Sie als praxisanleitende Person für Medizinische Technologinnen und Technologen in der Laboratoriumsanalytik tätig werden möchten, müssen sie die Anerkennung Ihrer Eignung bei der zuständigen Behörde beantragen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Sie möchten als Praxisanleitung von Medizinischen Technologinnen und Technologen in der Laboratoriumsanalytik tätig werden? Dann benötigen Sie eine Anerkennung Ihrer Eignung.
Mit der Anerkennung Ihrer Eignung können Sie Auszubildende in ihrem Berufsalltag begleiten und fachlich unterstützen.
Kurztext
Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung (SHIBB)
Den Antrag auf Anerkennung für Ihre Eignung zur Praxisanleitung können Sie formlos per Post oder E-Mail vorlegen.
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Es fallen keine Kosten an.
Für Personen, die bereits zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. Dezember 2022 als Praxisanleiter tätig waren oder über die entsprechenden Kompetenzen verfügten, gilt ein Bestandsschutz. Diese Personen müssen nicht nachweisen, dass sie über die oben genannten Berufserfahrung und Zusatzqualifikation verfügen, um weiterhin als Praxisanleiter tätig zu sein. Allerdings müssen sie weiterhin eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung besitzen.
Ansprechpartner
Schleswig-Holsteinisches Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) - Dez. 3 / Schulische Berufliche Bildung
Muhliusstraße 38
24103 Kiel
Tel:
0431 9889786
E-Mail:
DEZ3[at]shibb.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/SHIBB/shibb_node.html
Öffnungszeiten:
Nach vorheriger Anmeldung von 9-15 Uhr