Bankverbindung der Finanzbehörde erstmalig anzeigen
Sie können sich staatliche Leistungen unbürokratisch, direkt und sicher vor Missbrauch auszahlen lassen, wenn dem Bundesamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten vorliegen.
Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert von natürlichen Personen folgende Daten:
Das BZSt speichert die Bankdaten nur, um eine bevorstehende Auszahlung zu ermöglichen.
Wenn Sie Ihr 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übermittelt die Familienkasse dem BZSt die Kontoverbindung. Dabei handelt es sich um die Kontoverbindung auf die zuletzt Kindergeld ausgezahlt wurde.
Wenn Sie volljährig sind, können Sie Ihre Kontoverbindung
Kurztext
Sie können dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Ihre Kontodaten online, durch Ihr Kreditinstitut oder eine bevollmächtigte Person mitteilen.
Online:
Durch Ihr Kreditinstitut:
Durch eine bevollmächtigte Person:
Für minderjährige Kinder:
Voraussetzungen
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Es fallen keine Kosten an.
§ 139b Absätze 3a und 4c Abgabenordnung (AO) des Jahressteuergesetzes 2022
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpartner
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), IBAN-Meldung
DGZ-Ring 12
13086 Berlin, Stadt
Tel:
+49 228 406-4040
E-Mail:
IBAN[at]bzst.bund.de
Web:
www.bzst.de/IBAN